Kann ich mich gegen einen Verbesserungsauftrag des Gerichts wehren?
betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
Nein. Fordert Sie das Gericht auf, einen Schriftsatz zu verbessern, können Sie diesen Auftrag nicht mit einem Rechtsmittel bekämpfen. Erst wenn Ihr Schriftsatz wegen der unterbliebenen Verbesserung zurückgewiesen wird, sind Ihre Interessen berührt und Sie können dagegen vorgehen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 20.10.2021 (45 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1968)
Lehre und Rechtsprechung (Fasching Kommentar II S 562, Rechtsprechung 1936 Nr 262) sind darin einig, dass ein Verbesserungsauftrag überhaupt nicht erfolgreich bekämpft werden kann. Denn erst die Zurückweisung des nichtverbesserten Schriftsatzes berührt die Interessen des Einschreiters.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verbesserungsauftrag eines Gerichtskommissärs.OGH 2 Ob 42/26d, 26.03.2026
- Hier: Zurückweisung eines Rekurses gegen einen Verbesserungsauftrag in einem Ausfolgungsverfahren nach § 150 AußStrG.OGH 2 Ob 66/25g, 29.04.2025
- Hier: Auftrag zur Verbesserung der Berufung eines Versicherungsträgers durch Bekanntgabe eines qualifizierten Vertreters im Sinne des § 40 Abs 1 Z 3 ASGG.OGH 10 ObS 51/21d, 11.08.2021
- Hier: Verbesserung im Grundbuchverfahren (Verbesserungsauftrag nach § 89 Abs 2 GBG).OGH 5 Ob 38/11s, 25.08.2011
- Durch einen gegen den Verbesserungsauftrag erhobenen Rekurs wird die Verbesserungsfrist nicht unterbrochen.OGH 2 Ob 226/10i, 22.12.2010
Alle 21 Ergänzungen anzeigen
- Die Zulassung des Rekurses kann an der Unanfechtbarkeit nichts ändern.OGH 3 Ob 118/08m, 11.06.2008
- Hier: Verbesserungsauftrag im Firmenbuchverfahren.OGH 6 Ob 67/07g, 19.04.2007
- Diese Rechtsprechung ist auch im Verfahren außer Streitsachen anwendbar.OGH 2 Ob 41/07d, 12.04.2007
- Ein Verbesserungsauftrag ist entweder überhaupt unanfechtbar oder - im Einklang mit dem Wortlaut des § 84 Abs 1 und § 85 Abs 3 ZPO - nicht abgesondert anfechtbar.OGH 3 Ob 226/06s, 19.10.2006
- Die dargestellten Grundsätze gelten auch für Verbesserungsaufträge nach § 54 Abs 3 EO.OGH 3 Ob 280/05f, 27.06.2006
- Die Unanfechtbarkeit gilt auch für den Gegner des Adressaten des Verbesserungsauftrags.OGH 3 Ob 280/05f, 27.06.2006
- Hier: Rekursgericht hat Erstgericht in Entscheidung konkrete Verbesserungsschritte aufgetragen. Dies ist als Verbesserungsauftrag im Sinne des § 84 ZPO zu werten und somit unanfechtbar.OGH 6 Ob 133/05k, 23.06.2005
- Hier: Verbesserungsauftrag nach § 60 Abs 3 JN.OGH 1 Ob 114/04b, 25.06.2004
- Die Ankündigung des Erstgerichtes, nicht zu entscheiden, solange keine Verbesserung erfolgt ist, vermag daher die Rechtsmittelzulässigkeit nicht zu begründen, auch wenn die Ankündigung gesetzwidrig ist.OGH 8 Ob 5/04z, 26.02.2004
- Gegen einen Beschluss des Rekursgerichtes, mit dem dem Erstgericht die Einleitung eines Verbesserungsverfahrens aufgetragen wurde, kann der Oberste Gerichtshof nicht angerufen werden.OGH 8 ObS 282/00d, 11.06.2001
- Auch im Konkursverfahren sind Verbesserungsaufträge nicht abgesondert anfechtbar.OGH 8 Ob 53/99y, 18.03.1999
- Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Auftrag vom Erstgericht oder einem Rechtsmittelgericht stammt.OGH 4 Ob 271/98a, 20.10.1998
- Auch die ihm Rahmen des Verbesserungsverfahrens ergehenden weiteren Verfügungen können durch ein abgesondertes Rechtsmittel nicht angefochten werden (vgl 3 Ob 539/94).OGH 8 Ob 22/95, 22.06.1995
- Umso weniger steht dann aber dem Kläger ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Rekursgerichtes zu, mit welchem dem Erstgericht die Einleitung eines Verbesserungsverfahrens aufgetragen wurde. Dagegen kann sich der Kläger nur damit zur Wehr setzen, dass er den ihm erteilten Auftrag nicht befolgt.OGH 4 Ob 558/90, 15.01.1991
- Hier: Zurückstellung eines schriftlichen Antrags zur Verbesserung durch Anschluss von GKM als Abschriftgebühr gemäß § 15 GGG.OGH 3 Ob 1011/86, 09.04.1986
- Hier: Auftrag zur Bescheinigung von Zuständigkeitsvoraussetzungen.OGH 6 Ob 738/81, 16.09.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036243 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 45.
- OGH 5 Ob 183/21d, 20.10.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 54/20g, 28.09.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 54 · Antrag auf Exekutionsbewilligung
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 84
- ZPO § 85
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Versäumte Frist und Verbesserungsauftrag
Eigentum und Grundbuch · Verbesserung des Rekurses in Grundbuchsachen
Verfahrensrecht · Verbesserung unvollständiger Rechtsmittel
Verfahrensrecht · Verbesserung fehlerhafter Schriftsätze
Verfahrensrecht · Falscher Antrag im Rechtsmittel