OGH 10 Ob 35/21a
Worum es ging: Habe ich beim einzelnen Handwerksauftrag ein Rücktrittsrecht?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja, in der Regel schon. Vergeben Sie einen größeren Umbau in mehreren getrennten Verträgen an verschiedene Betriebe, wird jeder Vertrag für sich beurteilt. Ein einzelnes Gewerk erreicht meist nicht den Umfang eines erheblichen Umbaus, der mit einem Neubau vergleichbar wäre, und ist damit vom Verbraucherschutz erfasst.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Krems an der Donau, 01.04.2021, 6 Cg 118/20t-9
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 15.09.2021, 4 R 76/21h-15
Zitierte Paragrafen
KSchG Art. 1 KSchG § 26d KSchG § 3 ZPO § 519
Entscheidungstext
86 Absätze, 35.615 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
29.03.2022
Geschäftszahl
10Ob35/21a
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Univ.-Prof. Dr. Neumayr als Vorsitzenden sowie den Hofrat Mag. Ziegelbauer, die Hofrätin Dr. Faber und die Hofräte Mag. Schober und Dr. Annerl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei K*, vertreten durch Mag. Maximilian Kocher, Rechtsanwalt in Brunn am Gebirge, gegen die beklagte Partei W* GmbH, *, vertreten durch Dr. Gerhard Rößler Rechtsanwalt KG in Zwettl, wegen 30.000 EUR sA, über den Rekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 15. September 2021, GZ 4 R 76/21h-15, mit dem über Berufung der beklagten Partei das Urteil des Landesgerichts Krems an der Donau vom 1. April 2021, GZ 6 Cg 118/20t-9, aufgehoben wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
Spruch
Dem Rekurs wird Folge gegeben.
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und in der Sache selbst zu Recht erkannt, dass das Urteil des Erstgerichts in der Hauptsache und in der Kostenentscheidung wiederhergestellt wird.
Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 2.614,32 EUR (darin 435,72 EUR USt) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens und die mit 4.349,48 EUR (darin 470,58 EUR USt und 1.526 EUR Barauslagen) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.
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