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Habe ich beim einzelnen Handwerksauftrag ein Rücktrittsrecht?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Bauherren, Handwerker, Unternehmer
Ja, in der Regel schon. Vergeben Sie einen größeren Umbau in mehreren getrennten Verträgen an verschiedene Betriebe, wird jeder Vertrag für sich beurteilt. Ein einzelnes Gewerk erreicht meist nicht den Umfang eines erheblichen Umbaus, der mit einem Neubau vergleichbar wäre, und ist damit vom Verbraucherschutz erfasst.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 29.03.2022 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2022)

Spaltet der Verbraucher eine erhebliche Umbaumaßnahme in mehrere, isoliert voneinander abgeschlossene Verträge mit verschiedenen Unternehmern, so ist jeder dieser Verträge gesondert zu beurteilen. In aller Regel werden einzelne Gewerke keine „erhebliche Umbaumaßnahme“ im Sinn des § 1 Abs 2 Z 7 FAGG darstellen, weil der mit ihnen verbundene Auftrag nicht die Komplexität und den Umfang eines Eingriffs hat, der der Errichtung eines neuen Gebäudes vergleichbar ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133969 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

FAGG §1 Abs2 Z7

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Rücktritt des Unternehmers vom Werkvertrag

Nicht nur der Auftraggeber, sondern auch der Unternehmer kann von einem Werkvertrag zurücktreten. Voraussetzung ist, dass er wegen treuwidrigen Verhaltens des Auftraggebers das Vertrauen in ihn verloren hat.

günstig für Unternehmer Rücktritt des Unternehmers vom Werkvertrag

Wirkt der Auftraggeber nicht mit, dürfen Sie als Unternehmer nach Setzen einer Frist zurücktreten. Dieses Recht schließt andere Fälle nicht aus. Auch wenn Umstände auf Seiten des Auftraggebers die Arbeit verzögern oder erschweren und der Schwebezustand für Sie unzumutbar wird, können Sie vom Vertrag zurücktreten.

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