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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 09.06.2022 · Fall aus Wien

OGH 5 Ob 62/22m

Worum es ging: Welches Gericht prüft, ob meine Miete zu hoch ist?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ob die vereinbarte Hauptmiete die zwingenden gesetzlichen Grenzen überschreitet, wird im besonderen Mietverfahren geprüft. Ob die Mietzinsvereinbarung überhaupt gültig zustande gekommen ist oder noch weiterbesteht, gehört dagegen in ein gewöhnliches Gerichtsverfahren.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 62 AußStrG § 71 MRG § 16 MRG § 37 MRG § 58

Entscheidungstext

29 Absätze, 6.376 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

09.06.2022

Geschäftszahl

5Ob62/22m

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache des Antragstellers I*, vertreten durch Mag. Dr. Alfred Wansch, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin S*, vertreten durch Rudeck Schlager Rechtsanwalts KG in Wien, wegen § 37 Abs 1 Z 8 MRG, über den Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Sachbeschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 14. Juli 2021, GZ 38 R 26/21m-35, mit dem der Sachbeschluss des Bezirksgerichts Meidling vom 1. Dezember 2020, GZ 10 MSch 29/18f-30, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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