OGH 8 ObA 66/22x
Worum es ging: Muss mein Dienstgeber mir leichtere Arbeit geben?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ihr Dienstgeber muss auf Sie Rücksicht nehmen. Dazu gehört, dass er Ihnen auch eine leichtere Arbeit zuweist.
Je mehr Menschen Ihr Dienstgeber beschäftigt, desto eher lässt sich für Sie eine passende andere Tätigkeit finden. In einem großen Betrieb wird daher eher erwartet, dass eine solche Verwendung möglich ist.
Sind Sie für Ihre bisherige Tätigkeit gesundheitlich nicht mehr geeignet, könnten aber andere zumutbare Aufgaben erfüllen, muss Ihr Arbeitgeber beweisen, dass er Ihnen solche Aufgaben nicht anbieten kann. Er muss also etwa darlegen, dass keine passenden Stellen frei sind.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 23.06.2022, 10 Ra 11/22v-61
Zitierte Paragrafen
ASGG Art. 10 § 2 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510
Entscheidungstext
24 Absätze, 4.273 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
27.09.2022
Geschäftszahl
8ObA66/22x
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Kuras als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Tarmann-Prentner und Mag. Korn als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Lena Steiger (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Anton Starecek (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei T* R*, vertreten durch Freimüller Obereder Pilz RechtsanwältInnen GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei S*, vertreten durch Dr. Alice Gao, Rechtsanwältin in Wien, wegen Feststellung, in eventu Kündigungsanfechtung, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 23. Juni 2022, GZ 10 Ra 11/22v-61, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO iVm § 2 Abs 1 ASGG).
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