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Spielt die Größe des Betriebs bei einer anderen Stelle eine Rolle?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vertragsbedienstete
Je mehr Menschen Ihr Dienstgeber beschäftigt, desto eher lässt sich für Sie eine passende andere Tätigkeit finden. In einem großen Betrieb wird daher eher erwartet, dass eine solche Verwendung möglich ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 22.01.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Je größer der Personalstand des Dienstgebers ist, umso eher kann eine entsprechende Verwendung gefunden werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082305 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Neue Aufgaben nach Umorganisation

Ja, in der Regel. Ist der Arbeitgeber aus wichtigen Gründen zur Umorganisation gezwungen und kann ihm der bisherige Zustand nicht zugemutet werden, müssen Sie auch andere, gleichwertige Arbeiten leisten. Der bloße Hinweis, das bisher nicht gemacht zu haben, genügt zur Ablehnung fast nie.

günstig für Arbeitgeber Weisung zu anderer Tätigkeit

Ja, wenn die Tätigkeit noch im Rahmen der ursprünglich in groben Umrissen vereinbarten Beschäftigung liegt und für Sie keine Nachteile bringt. Weigern Sie sich in einem solchen Fall, kann das eine Entlassung rechtfertigen. Welcher Tätigkeitsbereich vereinbart ist, ergibt sich nicht allein aus Ihrer bisherigen Verwendung.

Verwandte Fragen

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