Muss mein Dienstgeber mir leichtere Arbeit geben?
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 22.01.2025 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Welche zumutbaren Maßnahmen der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ergreifen muss, um einen partiell dienstunfähigen Vertragsbediensteten eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen, hängt typischerweise von den Umständen des Einzelfalls ab.OGH 8 ObA 66/22x, 27.09.2022
- Hier: Nachdem die Beklagte Kenntnis erhalten hatte, dass der Kläger aus religiösen Gründen wegen seines Gewissenskonflikts nicht mit Speisencontainern arbeiten kann, wäre es ihr im Rahmen der Fürsorgepflicht oblegen, ihm nach Möglichkeit und Zumutbarkeit (wieder) eine solche für ihn geeignete Position zuzuweisen.OGH 8 ObA 59/20i, 14.09.2021
- Hier: Auch findet der Schutz der religiösen Überzeugung seine Grenze jedenfalls auch bei der Gewährleistung der Rechte anderer und den darauf abzielenden, angemessenen Maßnahmen.OGH 8 ObA 59/20i, 14.09.2021
- Hier: Dienstverhältnis nach der Wr VBO 1995.OGH 9 ObA 30/21h, 29.04.2021
- Hier: Dienstverhältnis nach dem Oö LVBG.OGH 8 ObA 12/16x, 25.10.2016
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass einem Vertragsbediensteten, der für die vereinbarte Tätigkeit gesundheitlich nicht mehr geeignet ist, jedoch ihm zumutbare Aufgaben im Rahmen der Landesverwaltung erfüllen kann, solche Aufgaben etwa mangels offener Planstellen nicht angeboten (§ 58 Abs 1 nö LVBG) werden können, trifft den Arbeitgeber.OGH 8 ObA 43/09w, 29.09.2009
- Hier: § 58 Abs 1 nö LVBG.OGH 8 ObA 43/09w, 29.09.2009
- Der Arbeitgeber ist verpflichtet, leichtere vorhandene Arbeiten zuzuweisen, aber nicht verpflichtet, seine Arbeitsorganisation umzustrukturieren oder gar nicht existierende Arbeitsplätze neu zu schaffen, nur um der eingeschränkten Leistungsfähigkeit des Vertragsbediensteten gerecht zu werden.OGH 8 ObA 43/09w, 29.09.2009
- Dies im Rahmen beiderseitiger Zumutbarkeit.OGH 8 ObA 111/03m, 16.07.2004
- Die Obliegenheit, dem Arbeitnehmer tunlichst andere Tätigkeiten zuzuweisen, gilt beim Verlust einer Lenkerberechtigung besonders dann, wenn das Lenken von Fahrzeugen nicht den wesentlichen Inhalt der vereinbarten Tätigkeit darstellt, sondern nur dazu dient, den Arbeitnehmer zu seinem jeweiligen Einsatzort zu bringen.OGH 8 ObA 21/03a, 20.03.2003
- Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seinen Betrieb umzuorganisieren, um eine in Betracht kommende Tätigkeit überhaupt erst zu schaffen.OGH 8 ObA 21/03a, 20.03.2003
- Im Fall partieller Dienstunfähigkeit (hier: wegen Führerscheinentzugs) trifft den Arbeitgeber die aus seiner Fürsorgepflicht entspringende Obliegenheit, den Arbeitnehmer, soweit der Arbeitsvertrag dies abdeckt, entsprechend, das heißt unter Ausklammerung der von der Arbeitsunfähigkeit umfassten Tätigkeit, einzusetzen.OGH 9 ObA 196/02t, 04.09.2002
- Der Arbeitgeber kann einen partiell arbeitsunfähigen Arbeitnehmer nur dann im Sinne des § 27 Z 2 AngG entlassen, wenn er keine zumutbare Möglichkeit hat, dem Arbeitnehmer eine andere Arbeit zuzuweisen oder wenn der Arbeitnehmer ein entsprechendes Angebot des Arbeitgebers ablehnt.OGH 8 ObA 79/02d, 13.06.2002
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 2158/96k, 04.09.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0082303 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 20.
- OGH 9 ObA 12/24s, 22.01.2025, Fall aus Tirol
- OGH 8 ObA 53/24p, 14.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 73/22a, 24.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 66/22x, 27.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 59/20i, 14.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 30/21h, 29.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 10/19g, 29.04.2019, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 12/16x, 25.10.2016, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 35/16d, 24.05.2016, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 145/15m, 27.01.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 32 · Kündigung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Rücksicht, die Ihr Dienstgeber Ihnen schuldet, geht nicht so weit, dass er durch eine neue Arbeitsverteilung dauerhaft einen eigenen Posten für Sie schaffen müsste, wenn Sie auf Dauer nicht mehr voll einsatzfähig sind. Auch die öffentliche Verwaltung darf sich dabei wie ein privates Unternehmen an Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit orientieren.
Der Dienstnehmer. Wenn Sie geltend machen, dass Ihr Dienstgeber seine Pflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit verletzt hat, müssen Sie das beweisen. Die Regel über den Aufwandersatz beim Auftrag lässt sich auf Dienstverträge, mit denen keine Geschäftsbesorgung verbunden ist, nicht sinngemäß anwenden.