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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 19.04.2023

Der OGH hat das Rechtsmittel aus formalen Gründen nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.

OGH 3 Ob 67/23h

Worum es ging: Zählt die vom Gericht gewählte Form für mein Rechtsmittel?

Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt)

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ob eine gerichtliche Entscheidung ein Urteil oder ein Beschluss ist, richtet sich danach, welche Form das Gesetz vorsieht, und nicht danach, welche Form das Gericht gewählt hat. Entscheiden beide Gerichte in Wahrheit mit Beschluss, richtet sich auch die Anfechtung nach den Regeln für Beschlüsse.

Allein danach, welche Entscheidungsform das Gesetz vorschreibt, nicht danach, welche das Gericht tatsächlich gewählt hat. Hat das Gericht seine Entscheidung etwa als Urteil bezeichnet, obwohl ein Beschluss richtig gewesen wäre, müssen Sie den Weg des Rekurses mit der kürzeren Frist gehen.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 472 ZPO § 502 ZPO § 519

Entscheidungstext

36 Absätze, 10.367 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

19.04.2023

Geschäftszahl

3Ob67/23h

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Höllwerth als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Brenn, die Hofrätinnen Dr. Weixelbraun-Mohr und Dr. Kodek und den Hofrat Dr. Stefula als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei J* B*, vertreten durch Dr. Martin Neuwirth und Dr. Alexander Neurauther, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei I* B*, vertreten durch Dr. Wolf-Heinrich Heistinger, Rechtsanwalt in Mödling, wegen Ehescheidung, über den (richtig) Rekurs des Klägers gegen den (richtig) Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt als Berufungsgericht vom 14. Februar 2023, GZ 16 R 392/22v-21, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Mödling vom 19. September 2022, GZ 2 C 9/22w-13, bestätigt (richtig: die Berufung des Klägers zurückgewiesen) wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Rekurs wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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