Wonach richtet sich, mit welchem Rechtsmittel ich vorgehen muss?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Allein danach, welche Entscheidungsform das Gesetz vorschreibt, nicht danach, welche das Gericht tatsächlich gewählt hat. Hat das Gericht seine Entscheidung etwa als Urteil bezeichnet, obwohl ein Beschluss richtig gewesen wäre, müssen Sie den Weg des Rekurses mit der kürzeren Frist gehen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 21.03.2024 (39 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1975)
Die Zulässigkeit einer Anfechtung richtet sich allein nach der vom Gesetz vorgeschriebenen Entscheidungsform.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier ein als Urteil bezeichneter Beschluss, mit dem eine Wiederaufnahmsklage mangels schlüssiger Darstellung eines Wiederaufnahmsgrundes "abgewiesen" wurde.OGH 2 Ob 31/24h, 21.03.2024
- Hier: Im Fall der Erledigung in Form eines Urteils anstatt mit Beschluss ist eine Entscheidung aber nur dann als Beschluss zu behandeln, wenn sie nach dem klar erkennbaren Entscheidungswillen des Gerichts – klar erkennbar zu Unrecht – bloß als Urteil bezeichnet wurde.OGH 10 ObS 54/22x, 28.07.2022
- Hier: Zurückweisung einer Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtswegs in Urteilsform; es steht nur der Rekurs offen.OGH 4 Ob 162/21h, 16.12.2021
- Hier: Der Kläger hätte also gegen die als Urteil bezeichnete Entscheidung erster Instanz binnen 14 Tagen Rekurs erheben müssen.OGH 6 Ob 111/19w, 27.06.2019
- Abweisung mit Urteil statt Zurückweisung mit Beschluss.OGH 7 Ob 64/18i, 20.04.2018
- Hier: Richtigerweise Aufhebungsbeschluss iSd § 519 Abs Z 2 ZPO anstatt Entscheidungsvorbehalt.OGH 2 Ob 49/09h, 29.10.2009
- Ob eine Entscheidung anfechtbar ist und mit welchem Rechtsmittel das zu geschehen hat, hängt nicht davon ab, welche Entscheidungsform das Gericht tatsächlich gewählt hat, sondern nur davon, welche Entscheidungsform die richtige ist.OGH 3 Ob 26/02y, 30.08.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041880 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 39.
- OGH 2 Ob 31/24h, 21.03.2024
- OGH 9 ObA 87/23v, 23.11.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 181/22m, 31.05.2023, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 67/23a, 20.04.2023
- OGH 3 Ob 67/23h, 19.04.2023
- OGH 9 ObA 132/22k, 24.01.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 146/22i, 27.09.2022, Fall aus Kärnten
- OGH 4 Ob 199/21z, 23.02.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 225/21f, 16.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 112/18y, 04.07.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
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