Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 2 Ob 63/23p
Worum es ging: Wem nützt es, wenn der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz aufhebt?
Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt)
Die Regeln aus dieser Entscheidung
In erster Linie dem Anlassfall. Das ist ausschließlich jene Rechtssache, die den Verfassungsgerichtshof zur Prüfung des Gesetzes bewogen hat. Dieser Fall ist so zu entscheiden, als hätte die aufgehobene Bestimmung im maßgeblichen Zeitpunkt nicht mehr bestanden; dort ist sie also nicht mehr anzuwenden.
Eine Entscheidung über die Obsorge regelt die Zukunft. Sie kann daher nur dann sachgerecht sein, wenn sie auf Tatsachen beruht, die bis in die jüngste Gegenwart reichen.
Die unterstützenden und sichernden Maßnahmen des Gerichts müssen mit einem Verfahren über die Obsorge oder über das Kontaktrecht zusammenhängen. Ohne diesen Zusammenhang können sie nicht angeordnet werden.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Innsbruck als Rekursgericht, 25.11.2021, 54 R 118/21f-150
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
20.04.2023
Geschäftszahl
2Ob63/23p
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Grohmann als Vorsitzende sowie
die Hofräte Dr. Nowotny, Hon.-Prof. PD Dr. Rassi, MMag. Sloboda, und Dr. Kikinger als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Kinder 1. N*a *, geboren * 2016, *, 2. N*ina *, geboren * 2018, *, 3. N*e *, geboren * 2019, *, wegen Obsorge, über den Revisionsrekurs der mütterlichen Urgroßeltern D* und M*, beide vertreten durch Mag. Laszlo Szabo, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen den Beschluss des Landesgerichts Innsbruck als Rekursgericht vom 25. November 2021, GZ 54 R 118/21f-150, mit welchem der Beschluss des Bezirksgerichts Hall in Tirol vom 13. Oktober 2021, GZ 6 Ps 17/19m-129, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
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