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Wem nützt es, wenn der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz aufhebt?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Verfahrens
In erster Linie dem Anlassfall. Das ist ausschließlich jene Rechtssache, die den Verfassungsgerichtshof zur Prüfung des Gesetzes bewogen hat. Dieser Fall ist so zu entscheiden, als hätte die aufgehobene Bestimmung im maßgeblichen Zeitpunkt nicht mehr bestanden; dort ist sie also nicht mehr anzuwenden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 20.04.2023 (30 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Anlaßfall ist ausschließlich die Rechtssache, die den VfGH zur Einleitung des Gesetzesprüfungsverfahrens bewogen hat (VfSlg 3103). Die Rückwirkung der Aufhebung auf den Anlaßfall besteht ausschließlich darin, daß dieser so zu entscheiden ist, als an die aufgehobene Bestimmung im für die Entscheidung des Anlaßfalles maßgeblichen Zeitpunkt nicht mehr bestanden hätte (VfSlg 3961,4072), so daß sie im Anlaßfall nicht mehr anzuwenden ist (VfSlg 8934).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0054005 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 30.

Genannte Normen

B-VG Art140 Abs7

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