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In welchem Verfahren kann das Gericht solche Maßnahmen anordnen?

betrifft Eltern, Kinder, Mutter, Vater
Die unterstützenden und sichernden Maßnahmen des Gerichts müssen mit einem Verfahren über die Obsorge oder über das Kontaktrecht zusammenhängen. Ohne diesen Zusammenhang können sie nicht angeordnet werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2016)

Maßnahmen nach § 107 Abs 3 AußStrG müssen im Zusammenhang mit einem Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren stehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131142 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 6.

Genannte Normen

AußStrG 2005 §107

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