Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 5 Ob 56/23f
Worum es ging: Kann ich mich einfach auf geänderte Umstände berufen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Sich darauf zu berufen, dass die Grundlage des Geschäfts weggefallen ist, kommt nur als letztes Mittel in Betracht. Gibt es andere Wege, sich von einer vertraglichen Bindung zu lösen, sind diese zuerst zu nutzen.
Vor dem Höchstgericht können Sie ein Urteil nur aus den im Gesetz genannten Gründen bekämpfen. Diese Aufzählung ist vollständig und lässt sich nicht erweitern. Andere Einwände führen nicht zum Erfolg.
Auch wenn das Berufungsgericht Ihr Rechtsmittel zugelassen hat, wird es zurückgewiesen, wenn Sie darin nur Gründe geltend machen, deren Erledigung von keiner bedeutsamen Rechtsfrage abhängt.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Voitsberg, 19.04.2022, 5 C 3/22y-10
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Berufungsgericht, 09.11.2022, 6 R 124/22g-14
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
25.05.2023
Geschäftszahl
5Ob56/23f
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl.-Ing. F*, vertreten durch Mag. Vinzenz Fröhlich ua, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagten Parteien 1. H* KG, *, und 2. Dr. G*, vertreten durch Mag. Michael Edler, Bakk., Rechtsanwalt in Rosental an der Kainach, wegen 27.904,61 EUR sA, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Berufungsgericht vom 9. November 2022, GZ 6 R 124/22g-14, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Voitsberg vom 19. April 2022, GZ 5 C 3/22y-10, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
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