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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 25.05.2023 · Fall aus Steiermark

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 5 Ob 56/23f

Worum es ging: Kann ich mich einfach auf geänderte Umstände berufen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Sich darauf zu berufen, dass die Grundlage des Geschäfts weggefallen ist, kommt nur als letztes Mittel in Betracht. Gibt es andere Wege, sich von einer vertraglichen Bindung zu lösen, sind diese zuerst zu nutzen.

Vor dem Höchstgericht können Sie ein Urteil nur aus den im Gesetz genannten Gründen bekämpfen. Diese Aufzählung ist vollständig und lässt sich nicht erweitern. Andere Einwände führen nicht zum Erfolg.

Auch wenn das Berufungsgericht Ihr Rechtsmittel zugelassen hat, wird es zurückgewiesen, wenn Sie darin nur Gründe geltend machen, deren Erledigung von keiner bedeutsamen Rechtsfrage abhängt.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 50 ZPO § 508a ZPO § 510

Entscheidungstext

29 Absätze, 6.010 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.05.2023

Geschäftszahl

5Ob56/23f

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl.-Ing. F*, vertreten durch Mag. Vinzenz Fröhlich ua, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagten Parteien 1. H* KG, *, und 2. Dr. G*, vertreten durch Mag. Michael Edler, Bakk., Rechtsanwalt in Rosental an der Kainach, wegen 27.904,61 EUR sA, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Berufungsgericht vom 9. November 2022, GZ 6 R 124/22g-14, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Voitsberg vom 19. April 2022, GZ 5 C 3/22y-10, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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