Kann ich mich einfach auf geänderte Umstände berufen?
betrifft Vertragspartner, Wohnungseigentümer, Käufer, Unternehmer
Sich darauf zu berufen, dass die Grundlage des Geschäfts weggefallen ist, kommt nur als letztes Mittel in Betracht. Gibt es andere Wege, sich von einer vertraglichen Bindung zu lösen, sind diese zuerst zu nutzen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (33 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Das Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist (gegenüber anderen Möglichkeiten, rechtsgeschäftliche Bindungen zu beseitigen) nur als letztes Mittel heranzuziehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Rückgriff auf diese Lehre hat zu unterbleiben, wenn ein Vertrag nach seinem von den Parteien festgelegten immanenten Zweck nicht lückenhaft ist.OGH 5 Ob 41/26d, 14.04.2026
- Hier: Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einer zwischen Wohnungseigentümern abgeschlossenen Vereinbarung über die Zulässigkeit der Nutzung der Wohnungen (auch) zur Kurzzeitvermietung aufgrund der am 14. Dezember 2023 in Kraft getretenen Bauordnungsnovelle (LGBl Nr 37/2023).OGH 5 Ob 172/25t, 12.03.2026
- Hier: Diesel-AbgasskandalOGH 6 Ob 160/22f, 20.11.2023
- Mit der Ultima-Ratio-Funktion der Geschäftsgrundlage wird nur ausgedrückt, wann sich der auflösungswillige Vertragspartner überhaupt auf deren Wegfall berufen kann. Dies bedeutet aber nicht, dass diesem in jedem Fall eine Gelegenheit zur sofortigen Abstandnahme vom Vertrag zur Verfügung stehen müsste.OGH 8 Ob 4/17x, 27.01.2017
- Storno wegen der Terroranschläge vom 11. 9. 2001 in den USA.OGH 9 Ob 42/04y, 15.09.2004
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Die ergänzende Vertragsauslegung steht zwar in einem fließenden Übergang zu Geschäftsgrundlagefällen, setzt aber - zum Unterschied von den Geschäftsgrundlagefällen - voraus, dass eine Störung in der Vertragsabwicklung vorliegt, für die die Vertragsschließenden keine Regelung getroffen haben.OGH 8 ObA 72/03a, 18.09.2003
- Das ist der Fall, wenn die geltend gemachte Änderung der Verhältnisse in keiner Weise vorauszusehen war und die Änderung auch nicht dem Bereich jener Partei zuzuschreiben ist, die sich auf diese Änderung beruft.OGH 6 Ob 30/02h, 14.03.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017454 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 9 von 33.
- OGH 5 Ob 126/25b, 14.04.2026, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 41/26d, 14.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 172/25t, 12.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 160/22f, 20.11.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 56/23f, 25.05.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 143/18b, 21.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 58/18t, 15.05.2018, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 17/17g, 27.02.2017, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 134/16w, 29.11.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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