Zum Inhalt springen
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 27.06.2023 · Fall aus Wien

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 2 Ob 108/23f

Worum es ging: Was wird mir abgezogen, wenn ich mein Auto zurückgebe?

Fachgebiete laut RIS: Konsumentenschutz und Produkthaftung

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wenn Sie einen Kaufvertrag über ein Auto rückabwickeln und die Rückabwicklung nicht zu vertreten haben, wird Ihnen der Nutzen der Fahrzeugnutzung angerechnet. Er wird ausgehend vom Kaufpreis nach den gefahrenen Kilometern gleichmäßig berechnet. Verglichen wird die tatsächliche Fahrleistung mit der zu erwartenden Gesamtlaufleistung, bei Gebrauchtwagen mit der erwarteten Restlaufleistung.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ZPO § 193 ZPO § 273 ZPO § 43

Entscheidungstext

43 Absätze, 10.276 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.06.2023

Geschäftszahl

2Ob108/23f

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Grohmann als Vorsitzende, die Hofrätin Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer sowie die Hofräte Hon.-Prof. PD Dr. Rassi, MMag. Sloboda und Dr. Kikinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M*, vertreten durch Dr. Thomas Kainz, LL.M., Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei A*, vertreten durch Pressl Endl Heinrich Bamberger Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, wegen Vertragsaufhebung und 34.780 EUR sA, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 27. Jänner 2023, GZ 1 R 161/21k-81, mit dem das Urteil des Handelsgerichts Wien vom 28. Juli 2021, GZ 20 Cg 31/16m-70, teilweise abgeändert wurde, zu Recht erkannt:

Spruch

Der Revision wird teilweise Folge gegeben.

Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass es – unter Einschluss der in Rechtskraft erwachsenen Teile – insgesamt lautet:

„1. Der zwischen der klagenden Partei und der A*, als Rechtsvorgängerin der beklagten Partei am 28. 6. 2010 abgeschlossene Vertrag über den Kauf des Audi A3 Cabriolet 1,6 l TDI Ambition (8P7BE4A2), FIN *, wird aufgehoben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail