Was wird mir abgezogen, wenn ich mein Auto zurückgebe?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 23.10.2025 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2023)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- War der Gebrauchsnutzen nicht beeinträchtigt (bei einem Auto: Transportleistung), so ist grundsätzlich vom vereinbarten Kaufpreis auszugehen.OGH 1 Ob 34/24t, 27.05.2024
- Hier: Auch die seltene Benützung des Fahrzeugs steht der Anwendung der linearen Berechungsmethode nicht entgegen.OGH 8 Ob 76/23v, 15.02.2024
- Ergibt sich nach der linearen Berechnungsmethode, dass der KFZ-Käufer nur einen Betrag erhielte, der deutlich unter dem aktuellen Zeitwert (hier aktuellen Händlereinkaufspreis) liegt, so kann eine Angemessenheitskorrektur unter Heranziehung des § 273 ZPO erfolgenOGH 3 Ob 121/23z, 06.09.2023
- Hier: Wandlung bei Neuwagen wegen unzulässiger Abschalteinrichtung iSd Art 5 VO 715/2007OGH 6 Ob 81/23i, 30.08.2023
- Hier: Wandlung bei Gebrauchtwagen wegen unzulässiger Abschalteinrichtung iSd Art 5 Abs 2 VO 715/2007.OGH 10 Ob 2/23a, 21.02.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134263 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 32.
- OGH 9 Ob 105/25v, 23.10.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 188/24d, 24.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 74/25a, 27.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 66/24w, 25.02.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 178/24y, 18.12.2024, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 179/24b, 06.11.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 163/23h, 22.10.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 160/23t, 27.08.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 143/22s, 25.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 157/22z, 25.06.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das müssen Sie als Käufer beweisen. Haben Sie die Rückstellung der Sache schuldhaft unmöglich gemacht, kann der Anspruch auf Rückabwicklung entfallen. Sie tragen die Beweislast dafür, dass Sie die Unmöglichkeit der Rückgabe nicht verschuldet haben. Nach neuerer Rechtsprechung bleibt der Anspruch aber bestehen und der Wert der Sache wird nur angerechnet.
Wurde ein Kauf über eine dritte Stelle finanziert und wird der Kaufvertrag wegen Mängeln rückgängig gemacht, richtet sich der Anspruch auf Rückzahlung gegen den Finanzierer. Unmittelbar gegen den Verkäufer kann der Käufer das Geld nicht zurückfordern.