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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 30.08.2023

OGH 7 Ob 138/23d

Worum es ging: Wie wird der Streitwert beim Unterhalt berechnet?

Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Bei gesetzlichem Unterhalt gilt das Dreifache dessen, was in einem Jahr zu zahlen ist, als Wert des Streits. Das Berufungsgericht muss den Wert dann nicht eigens aussprechen. Das gilt auch, wenn kein fixer Betrag, sondern ein Anteil am Einkommen verlangt wird.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 59 AußStrG § 62 AußStrG § 63 JN § 58

Entscheidungstext

23 Absätze, 3.288 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

30.08.2023

Geschäftszahl

7Ob138/23d

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Solé als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Malesich, Dr. Weber und Mag. Fitz als weitere Richter in der Pflegschaftssache der Minderjährigen 1. E* F*, geboren am * 2012, 2. L* F*, geboren am * 2013, 3. S* F*, geboren am * 2014, in Pflege und Erziehung der Mutter B* F*, hier vertreten durch den Kinder- und Jugendhilfeträger Land Niederösterreich, dieser vertreten durch die Bezirkshauptmannschaft Amstetten, 3300 Amstetten, Preinsbacher Straße 11, wegen Unterhaltserhöhung, über den „außerordentlichen“ Revisionsrekurs des Vaters M* F*, vertreten durch Mag. Oliver Lindenhofer, Rechtsanwalt in Amstetten, gegen den Beschluss des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 5. April 2023, GZ 23 R 122/23y-70, womit der Beschluss des Bezirksgerichts Amstetten vom 30. Jänner 2023, GZ 1 Pu 42/17d-63, bestätigt wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Akt wird dem Erstgericht zurückgestellt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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