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Wie wird der Streitwert beim Unterhalt berechnet?

betrifft Unterhaltsberechtigte, Unterhaltspflichtige, Eltern, Kinder
Bei gesetzlichem Unterhalt gilt das Dreifache dessen, was in einem Jahr zu zahlen ist, als Wert des Streits. Das Berufungsgericht muss den Wert dann nicht eigens aussprechen. Das gilt auch, wenn kein fixer Betrag, sondern ein Anteil am Einkommen verlangt wird.

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Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (129 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Bei Ansprüchen auf den gesetzlichen Unterhalt ist das Dreifache der Jahresleistung als Wert des strittigen Rechtes anzunehmen (§ 58 Abs 1 JN); eines Ausspruches des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs 2 ZPO bedarf es nicht. Das gilt nicht nur dann, wenn monatlich ein ziffernmäßig bestimmter Betrag gefordert wird, sondern auch wenn ein Bruchteilstitel erwirkt wurde. Es kommt dann auf die Feststellungen der Untergerichte über die Höhe des Nettoeinkommens des Beklagten oder mangels solcher Feststellungen auf die Klagsbehauptungen an.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042366 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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