Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 3 Ob 147/23y
Worum es ging: Wird das eigene Einkommen meines Kindes beim Unterhalt angerechnet?
Fachgebiete laut RIS: Unterhaltsrecht inkl. UVG
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Als eigene Einkünfte zählen alle Leistungen, die das Kind aufgrund eines Anspruchs tatsächlich bekommt. Nicht angerechnet werden Leistungen, die das Gesetz ausdrücklich ausnimmt, und Sozialleistungen, die einen bestimmten Sonderbedarf decken sollen. Entscheidend ist der Zweck der jeweiligen Leistung.
Nein. Der Zuschuss für die Pflegeausbildung gilt nicht als eigenes Einkommen des unterhaltsberechtigten Kindes. Er wird daher bei der Unterhaltsbemessung nicht als Eigeneinkommen angerechnet.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Tulln, 19.04.2023, 6 Fam 5/22z-154
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
06.09.2023
Geschäftszahl
3Ob147/23y
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Höllwerth als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Brenn, die Hofrätinnen Dr. Weixelbraun-Mohr und Dr. Kodek und den Hofrat Dr. Stefula als weitere Richter in der Familienrechtssache der Antragstellerin L* S*, geboren am * 2002, *, vertreten durch Mag. Ulrich Berger und Mag. Christof Pusswald, Rechtsanwälte in Bruck an der Mur, gegen den Antragsgegner M* G*, geboren am * 1976, *, vertreten durch Dr. Gerda Schildberger, Rechtsanwältin in Bruck an der Mur, wegen Unterhalt, über den Revisionsrekurs des Antragsgegners gegen den Beschluss des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 31. Mai 2023, GZ 23 R 225/23w-160, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Tulln vom 19. April 2023, GZ 6 Fam 5/22z-154, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.
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