Mindert der Pflegeausbildungszuschuss meines Kindes den Unterhalt?
günstig für Kind betrifft Kinder in Ausbildung, Unterhaltspflichtige, Eltern
Nein. Der Zuschuss für die Pflegeausbildung gilt nicht als eigenes Einkommen des unterhaltsberechtigten Kindes. Er wird daher bei der Unterhaltsbemessung nicht als Eigeneinkommen angerechnet.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 06.09.2023 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2023)
Der Pflegeausbildungszuschuss nach § 3 Abs 2 PAusbZG ist kein Eigeneinkommen des unterhaltsberechtigten Kindes.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134627 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 3 Ob 147/23y, 06.09.2023
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 231 · Kindesunterhalt
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