Wird das eigene Einkommen meines Kindes beim Unterhalt angerechnet?
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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 06.09.2023 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Einkünfte iSd § 3 Abs 2 PAusbZG sind nach dem Willen des Gesetzgebers nicht als Eigeneinkommen zu berücksichtigen.OGH 3 Ob 147/23y, 06.09.2023
- Kinderunterstützung gemäß § 101 Abs 1 ÄrzteG idF BGBl 2001/110 ist Eigeneinkommen des Kindes.OGH 3 Ob 100/15z, 18.11.2015
- Zu den eigenen Einkünften nach § 231 Abs 3 ABGB idF KindNamRÄG 2013 zählen alle tatsächlichen Natural‑ und Geldleistungen, welcher Art auch immer, die dem Kind aufgrund eines Anspruchs zukommen, nicht aber freiwillige Zuwendungen Dritter ohne Absicht, den Unterhaltsschuldner zu entlasten (hier: Werkstattprämie der Lebenshilfe).OGH 9 Ob 31/14w, 27.05.2014
- Nach dem maßgeblichen Schweizer Recht handelt es sich um einen Anspruch des Vaters, wobei die Leistung aber direkt an die Kinder ausbezahlt wird. Es ist davon auszugehen, dass die Kinderrente nach Schweizer Recht den Unterhaltspflichtigen von seiner Unterhaltspflicht in diesem Ausmaß entlasten soll.OGH 6 Ob 223/06x, 30.11.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121610 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 3 Ob 147/23y, 06.09.2023
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bezieht das Kind in Oberösterreich Mindestsicherung, gilt das nicht als eigenes Einkommen. Der Unterhaltsanspruch wird dadurch nicht gekürzt.
Wird der Unterhalt als Prozentsatz des Nettoeinkommens berechnet, dürfen vom Bruttolohn nur die tatsächlich geschuldete Lohnsteuer und die echten Abzüge abgezogen werden, keine gedachte Steuer. Steuervorteile aus Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen bleiben im Einkommen, weil das Kind daran teilhaben soll.