OGH 1 Ob 182/23f
Worum es ging: Kann ich die Aufteilung nach der Scheidung bis zum Höchstgericht bringen?
Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt)
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wenn nach einer Scheidung das gemeinsame Vermögen aufgeteilt wird, können Sie die Entscheidung grundsätzlich bis zum Höchstgericht bekämpfen. Ihr Anspruch auf Aufteilung ist kein Unterhalt, sondern ein Anspruch, der sich in Geld ausdrücken lässt. Die Sonderregel, die bei Unterhaltssachen gilt, greift hier deshalb nicht.
In Streitigkeiten über die Scheidung können Sie eine außerordentliche Revision einbringen, auch wenn das Berufungsgericht die ordentliche Revision nicht zugelassen hat. Sie brauchen dafür keinen Antrag an das Berufungsgericht. Bringen Sie trotzdem einen solchen Antrag ein, wird Ihr Schriftsatz als außerordentliche Revision behandelt.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht, 26.09.2023, 44 R 358/23g-37
Zitierte Paragrafen
AußStrG § 59 AußStrG § 62 AußStrG § 63
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
16.11.2023
Geschäftszahl
1Ob182/23f
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte und die Hofrätin Mag. Wurzer, Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Wessely-Kristöfel und Dr. Parzmayr als weitere Richter der Familienrechtssache des Antragstellers Mag. H*, vertreten durch Mag. Stefan Geppert, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin C*, wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse, über den Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 26. September 2023, GZ 44 R 358/23g-37, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Akten werden dem Rekursgericht übermittelt.
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