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Kann ich die Aufteilung nach der Scheidung bis zum Höchstgericht bringen?

günstig für Ehegatte betrifft Geschiedene Ehegatten, Antragsteller, Antragsgegner
Wenn nach einer Scheidung das gemeinsame Vermögen aufgeteilt wird, können Sie die Entscheidung grundsätzlich bis zum Höchstgericht bekämpfen. Ihr Anspruch auf Aufteilung ist kein Unterhalt, sondern ein Anspruch, der sich in Geld ausdrücken lässt. Die Sonderregel, die bei Unterhaltssachen gilt, greift hier deshalb nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 08.04.2026 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Auch für das Aufteilungsverfahren nach §§ 229 ff AußStrG gilt seit der WGN 1989 infolge der Aufhebung des § 232 AußStrG das Revisionsrekursrecht nach §§ 14 ff AußStrG. Der Ausnahmetatbestand des § 14 Abs 3 AußStrG kommt hier nicht zum Tragen, weil der Aufteilungsanspruch des geschiedenen Ehegatten kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch, sondern ein in Geld bewertbarer Anspruch rein vermögensrechtlicher Natur ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0007124 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 31.

Genannte Normen

AußStrG idF WGN 1997 §13 Abs2; AußStrG idF WGN 1989 §14 ff C2d4; AußStrG idF WGN 1989 §14 ff C4; AußStrG §229 ff; EheG §81; EheG §98

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