Zum Inhalt springen

Wie bekämpfe ich ein Scheidungsurteil beim Obersten Gerichtshof?

betrifft Ehegatten, Kläger, Beklagter
In Streitigkeiten über die Scheidung können Sie eine außerordentliche Revision einbringen, auch wenn das Berufungsgericht die ordentliche Revision nicht zugelassen hat. Sie brauchen dafür keinen Antrag an das Berufungsgericht. Bringen Sie trotzdem einen solchen Antrag ein, wird Ihr Schriftsatz als außerordentliche Revision behandelt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (65 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Der an das Berufungsgericht gerichtete Antrag, die Revision "nach § 502 ZPO idF Art VII Z 36 WGN 1997" zuzulassen, ist verfehlt, weil in Streitigkeiten über die Scheidung (§ 49 Abs 2 Z 2b JN, § 502 Abs 5 Z 1 ZPO), wenn das Berufungsgericht ausgesprochen hat, dass die ordentliche Revision nicht nach § 502 Abs 1 ZPO zulässig ist, eine außerordentliche Revision erhoben werden kann (§ 505 Abs 4 ZPO), ohne dass es einer Abänderung des Ausspruches über die Zulässigkeit der Revision durch das Berufungsgericht bedarf. Insoweit trat keine Änderung durch die WGN 1997 ein. Die Begründung des Antrages auf nachträgliche Zulassung der ordentlichen Revision gemäß § 508 Abs 1 ZPO hat sich inhaltlich mit der Zulassungsbeschwerde gemäß § 506 Abs 1 Z 5 ZPO zu decken; die ordentliche Revision gemäß § 508 Abs 2 ZPO wird daher in eine außerordentliche Revision gemäß § 505 Abs 4 ZPO umgedeutet.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 20 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0110049 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 65.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Zurückweisung einer außerordentlichen Revision
Verfahrensrecht · Wertgrenze für die Revision
Verfahrensrecht · Bestätigter Beschluss im Scheidungsverfahren
Verfahrensrecht · Grenzen des Rechtsmittelausschlusses
Verfahrensrecht · Zulassung der Revision durch das Berufungsgericht