OGH 2 Nc 98/23v
Worum es ging: Was kostet es, wenn mein Antrag auf Verlegung scheitert?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wer erfolglos beantragt, dass ein anderes Gericht zuständig sein soll, muss dem Gegner die notwendigen Kosten seiner ablehnenden Stellungnahme ersetzen. Das gilt unabhängig davon, wie der Rechtsstreit selbst ausgeht.
In der Regel ja. Es gilt als zweckmäßig, Schadenersatzprozesse aus einem Verkehrsunfall bei jenem Gericht zu führen, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignet hat. Wohnen aber alle Beteiligten woanders und ist kein Lokalaugenschein zu erwarten, bleibt es beim bisherigen Gericht.
Eine Rechtssache darf dem zuständigen Gericht gegen den Willen einer Partei nur aus besonders schwerwiegenden Gründen abgenommen werden.
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
27 Absätze, 2.716 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
02.01.2024
Geschäftszahl
2Nc98/23v
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Grohmann als Vorsitzende, den Vizepräsidenten Hon.-Prof. PD Dr. Rassi und den Hofrat MMag. Sloboda in der Rechtssache der klagenden Partei M*, vertreten durch Dr. Friedrich Schubert, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei G*, vertreten durch Dr. Peter Gatternig, Mag. Karl Gatternig LL.M., Rechtsanwälte in Wien, wegen 7.641,97 EUR sA, über den Delegierungsantrag der beklagten Partei, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Delegierungsantrag wird abgewiesen.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).