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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 02.01.2024

OGH 2 Nc 98/23v

Worum es ging: Was kostet es, wenn mein Antrag auf Verlegung scheitert?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Wer erfolglos beantragt, dass ein anderes Gericht zuständig sein soll, muss dem Gegner die notwendigen Kosten seiner ablehnenden Stellungnahme ersetzen. Das gilt unabhängig davon, wie der Rechtsstreit selbst ausgeht.

In der Regel ja. Es gilt als zweckmäßig, Schadenersatzprozesse aus einem Verkehrsunfall bei jenem Gericht zu führen, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignet hat. Wohnen aber alle Beteiligten woanders und ist kein Lokalaugenschein zu erwarten, bleibt es beim bisherigen Gericht.

Eine Rechtssache darf dem zuständigen Gericht gegen den Willen einer Partei nur aus besonders schwerwiegenden Gründen abgenommen werden.

Zitierte Paragrafen

JN Art. 31

Entscheidungstext

27 Absätze, 2.716 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

02.01.2024

Geschäftszahl

2Nc98/23v

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Grohmann als Vorsitzende, den Vizepräsidenten Hon.-Prof. PD Dr. Rassi und den Hofrat MMag. Sloboda in der Rechtssache der klagenden Partei M*, vertreten durch Dr. Friedrich Schubert, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei G*, vertreten durch Dr. Peter Gatternig, Mag. Karl Gatternig LL.M., Rechtsanwälte in Wien, wegen 7.641,97 EUR sA, über den Delegierungsantrag der beklagten Partei, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Der Delegierungsantrag wird abgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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