Kann mein Verfahren gegen meinen Willen verlegt werden?
betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensparteien, Zeugen
Eine Rechtssache darf dem zuständigen Gericht gegen den Willen einer Partei nur aus besonders schwerwiegenden Gründen abgenommen werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 02.01.2024 (51 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Es müssen besonders schwerwiegende Gründe vorliegen, um eine Rechtssache gegen den Willen einer Partei dem zuständigen Gericht abzunehmen (6 Nd 121/59, 6 Nd 7/60 ua - Verfahren wegen Ehescheidung).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier Abweisung des Delegierungsantrags: Der Kläger hat seinen Wohnsitz in Vorarlberg und die Beklagte in Niederösterreich. Zuständig ist das Bezirksgericht Wiener Neustadt. Nach den bisher gestellten Beweisanträgen sind der Kläger aus Vorarlberg und zwei Zeugen aus Niederösterreich zu vernehmen sowie ein Sachverständigengutachten zum – am Wohnsitz des Klägers befindlichen – Kfz des Klägers zu erstatten.OGH 4 Nc 9/26z, 18.05.2026
- Hier: Die Wohnsitze der Kläger und der Sitz der Beklagten sowie der Wohnsitz ihres Geschäftsführers befinden sich in unterschiedlichen Gerichtssprengeln.OGH 4 Nc 19/24t, 30.09.2024
- Hier: keine Delegierung zum Ort des Verkehrsunfalls bei in einem anderen Ort ansässigen Parteien, Vertreter und Zeugen und fehlendem Antrag auf Durchführung eines Lokalaugenscheins.OGH 2 Nc 98/23v, 02.01.2024
- Hier: Antrag auf Delegierung trotz Parteienvereinbarung wegen behaupteter nachträglicher Umstände.OGH 4 Ob 227/22v, 31.01.2023
- Gegen den Willen der anderen Partei darf die Delegierung daher nur ausgesprochen werden, wenn die Frage der Zweckmäßigkeit eindeutig zu Gunsten aller Parteien des Verfahrens gelöst werden kann.OGH 8 Nc 15/17y, 17.05.2017
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Eine Erleichterung allein für eine Partei rechtfertigt ein Abgehen von der restriktiv zu handhabenden Zuständigkeitsordnung nicht.OGH 5 Nc 9/09g, 07.07.2009
- Hier: Die Möglichkeit der Verhandlung der Rechtssache am Gerichtstag des angerufenen Gerichts darf nicht unbeachtet bleiben.OGH 5 Nc 9/09g, 07.07.2009
- Hier: Bei Widerstand der anderen Partei müssen besonders schwerwiegende für eine Delegierung sprechende Gründe vorliegen. Dass die Mehrheit der beantragten Zeugen in Wien aufhältig ist, reicht nicht.OGH 3 Nc 24/09y, 25.03.2009
- Für die Zweckmäßigkeit einer Delegierung ist der Kanzleisitz der Parteienvertreter nicht von Bedeutung.OGH 6 Nd 1/00, 03.05.2000
- Die Delegierung einer Rechtssache nach § 31 JN soll bloß die Ausnahme bilden. Kann die Frage der Zweckmäßigkeit nicht eindeutig zu Gunsten beider Parteien beantwortet werden und widerspricht eine der Parteien der Delegierung, so ist dieser Partei der Vorzug zu geben.OGH 3 Nd 514/99, 03.02.2000
- Hier: Bei Widerspruch gegen die Delegierung hat es im Zweifel bei der gesetzlich begründeten Zuständigkeit zu bleiben.OGH 2 Ob 589/87, 30.06.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046455 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 51.
- OGH 2 Nc 98/23v, 02.01.2024
Im Gesetz
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