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Kann mein Verfahren gegen meinen Willen verlegt werden?

betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensparteien, Zeugen
Eine Rechtssache darf dem zuständigen Gericht gegen den Willen einer Partei nur aus besonders schwerwiegenden Gründen abgenommen werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 02.01.2024 (51 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Es müssen besonders schwerwiegende Gründe vorliegen, um eine Rechtssache gegen den Willen einer Partei dem zuständigen Gericht abzunehmen (6 Nd 121/59, 6 Nd 7/60 ua - Verfahren wegen Ehescheidung).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046455 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 51.

Im Gesetz

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