Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 2 Ob 237/23a
Worum es ging: Bekomme ich Schadenersatz, wenn ich die Gefahr selbst erkannt habe?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Setzen Sie sich bewusst einer Gefahr aus, die jemand anderer geschaffen hat und die Sie kennen oder erkennen konnten, dann handeln Sie auf eigene Gefahr. Der andere haftet in diesem Fall nicht, weil ihn Ihnen gegenüber keine Schutzpflichten treffen. Man erwartet von Ihnen, dass Sie sich selbst schützen.
Wer sich bewusst einer Gefahr aussetzt, handelt auf eigene Gefahr. Das nimmt dem Verhalten des anderen die Rechtswidrigkeit aber nur dann, wenn diesen keine Schutzpflichten Ihnen gegenüber treffen und Sie sich selbst schützen konnten. Bestehen solche Schutzpflichten und werden sie nicht eingehalten, handelt der andere rechtswidrig.
Jede Sportart bringt eine mehr oder weniger große Gefahr für die körperliche Unversehrtheit mit sich. Dieses notwendig mit dem Sport verbundene Risiko ist rechtlich gebilligt.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Graz als Berufungsgericht, 04.10.2023, 4 R 155/23f-57
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
23.01.2024
Geschäftszahl
2Ob237/23a
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Grohmann als Vorsitzende, die Hofräte MMag. Sloboda, Dr. Thunhart und Dr. Kikinger sowie die Hofrätin Mag. Fitz als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R*, vertreten durch MMag. Dr. Herbert Greiml ua, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagten Parteien 1. F*, und 2. H*, beide vertreten durch Rechtsanwälte Haberl und Huber GmbH & Co KG in Vöcklabruck, wegen 35.602,99 EUR sA und Feststellung, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht vom 4. Oktober 2023, GZ 4 R 155/23f-57, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
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