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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 23.02.2024

OGH 2 Nc 10/24d

Worum es ging: Wird mein Unfallprozess an das Gericht am Unfallort verlegt?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

In der Regel ja. Es gilt als zweckmäßig, Schadenersatzprozesse aus einem Verkehrsunfall bei jenem Gericht zu führen, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignet hat. Wohnen aber alle Beteiligten woanders und ist kein Lokalaugenschein zu erwarten, bleibt es beim bisherigen Gericht.

Ein Verfahren über Schäden aus einem Verkehrsunfall kann an das Gericht des Unfallorts übertragen werden. Dafür spricht, wenn ein Zeuge nicht weit von diesem Gericht wohnt und beide Seiten ein Sachverständigengutachten beantragt haben, das zweckmäßig von diesem Gericht eingeholt wird.

Dass Sie die Klage zunächst nicht bei jenem Gericht eingebracht haben, das Sie nun wollen, steht einer Übertragung des Verfahrens nicht entgegen. Auch dass Sie von einem Wahlgerichtsstand Gebrauch gemacht haben, hindert eine zweckmäßige Übertragung nicht.

Zitierte Paragrafen

JN Art. 31

Entscheidungstext

23 Absätze, 2.689 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.02.2024

Geschäftszahl

2Nc10/24d

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Grohmann als Vorsitzende sowie die Hofräte MMag. Sloboda und Dr. Thunhart als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*, vertreten durch Mag. Dr. Hannes Hausbauer, Rechtsanwalt in Gleisdorf, gegen die beklagten Parteien 1. A*, und 2. O*, beide vertreten durch Mag. Dr. A. Michael Dallinger, Rechtsanwalt in Wels, wegen 2.951,81 EUR sA, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Zur Verhandlung und Entscheidung in dieser Rechtssache wird anstelle des Bezirksgerichts Grieskirchen das Bezirksgericht Weiz bestimmt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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