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Wird mein Unfallprozess verlegt, wenn Zeuge und Gutachter dort sind?

betrifft Unfallbeteiligte, Kläger, Beklagte, Zeugen
Ein Verfahren über Schäden aus einem Verkehrsunfall kann an das Gericht des Unfallorts übertragen werden. Dafür spricht, wenn ein Zeuge nicht weit von diesem Gericht wohnt und beide Seiten ein Sachverständigengutachten beantragt haben, das zweckmäßig von diesem Gericht eingeholt wird.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 23.02.2024 (43 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Delegierung eines Verfahrens über den Ersatz von Schäden aus einem Verkehrsunfall an das Bezirksgericht, in dessen Sprengel sich der Unfall ereignet hatte, weil ein Zeuge nicht weit von diesem Gericht wohnt und die Einholung eines Gutachtens eines Sachverständigen, welcher zweckmäßigerweise vom Gericht des Unfallsortes zu bestellen ist, von beiden Parteien beantragt wurde.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0108909 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 43.

Im Gesetz

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