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Schadet es, wenn ich zuerst das andere Gericht gewählt habe?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Parteien
Dass Sie die Klage zunächst nicht bei jenem Gericht eingebracht haben, das Sie nun wollen, steht einer Übertragung des Verfahrens nicht entgegen. Auch dass Sie von einem Wahlgerichtsstand Gebrauch gemacht haben, hindert eine zweckmäßige Übertragung nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 23.02.2024 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1998)

Dass der Kläger unzweckmäßigerweise nicht gleich die Klage beim nun begehrten Gericht eingebracht und vom Wahlgerichtsstand Gebrauch gemacht hat, steht einer zweckmäßigen Delegierung nicht entgegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109590 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 32.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Bestimmtheit des Klagebegehrens

Nein. Sie müssen in der Klage genau angeben, was Sie begehren. Ein Antrag, bei dem das Gericht selbst auswählen soll, welchem von mehreren Begehren es stattgibt, ist nicht zulässig.

günstig für Beklagter Unzuständigkeitseinrede nach Überweisung

Ja. Das Gericht, an das überwiesen wurde, ist zwar an den Ausspruch über die sachliche Zuständigkeit gebunden. Das hindert aber den Prozessgegner nicht, die Unzuständigkeit einzuwenden, wenn er zu diesem Zeitpunkt noch nicht in das Verfahren einbezogen war.

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