Schadet es, wenn ich zuerst das andere Gericht gewählt habe?
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Ständige Rechtsprechung seit 1998, zuletzt bestätigt am 23.02.2024 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1998)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es steht einer Delegierung grundsätzlich nicht im Weg, dass der Kläger die Unzweckmäßigkeit seiner Vorgangsweise hätte voraussehen können. Entscheidend ist vielmehr auch in diesem Fall, ob eine Delegierung immer noch zweckmäßig iSd § 31 Abs 1 JN ist.OGH 8 Nc 18/10d, 21.05.2010
- Auch eine schon begonnene Beweisaufnahme schließt nicht von vornherein eine Delegierung aus. Entscheidend ist vielmehr auch in diesem Fall, ob eine Delegierung immer noch zweckmäßig iSd § 31 Abs 1 JN ist.OGH 9 Nc 25/09i, 16.12.2009
- Dass der Kläger (Arbeitnehmer) gemäß § 4 Abs 1 lit a und c ASGG die Klage bereits beim Landesgericht Feldkirch als Arbeits- und Sozialgericht hätte einbringen können, was zweckmäßiger gewesen wäre, weil der Kläger voraussehen hätte können, dass der Großteil insbesondere der von ihm namhaft gemachten Zeugen im Sprengel dieses Gerichts wohnt, ändert nichts daran, dass es dennoch zweckmäßig ist, die Rechtssache an das Landesgericht Feldkirch als Arbeits- und Sozialgericht zu überweisen, weil im Sprengel dieses Gerichts der Großteil der zu vernehmenden Zeugen wohnt.OGH 9 Nc 1/09k, 03.02.2009
- Es gibt keinen Grundsatz, dass nicht mehr delegiert werden dürfte, wenn der Kläger die Unzweckmäßigkeit seiner Vorgangsweise hätte voraussehen können.OGH 8 Nc 11/07w, 27.06.2007
- Es gibt keinen Grundsatz, dass nicht mehr delegiert werden dürfte, wenn der Kläger die Unzweckmäßigkeit seiner Vorgangsweise hätte voraussehen können.OGH 9 Nc 11/07b, 14.06.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0109590 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 32.
- OGH 2 Nc 10/24d, 23.02.2024
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Sie müssen in der Klage genau angeben, was Sie begehren. Ein Antrag, bei dem das Gericht selbst auswählen soll, welchem von mehreren Begehren es stattgibt, ist nicht zulässig.
Ja. Das Gericht, an das überwiesen wurde, ist zwar an den Ausspruch über die sachliche Zuständigkeit gebunden. Das hindert aber den Prozessgegner nicht, die Unzuständigkeit einzuwenden, wenn er zu diesem Zeitpunkt noch nicht in das Verfahren einbezogen war.