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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 23.04.2024

OGH 2 Nc 23/24s

Worum es ging: Kann ich den Richter noch ablehnen, wenn alles vorbei ist?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Ist das Hauptverfahren bereits rechtskräftig beendet, kann eine Ablehnung wegen Befangenheit nicht mehr wahrgenommen werden. Sie müssen einen solchen Antrag also während des laufenden Verfahrens stellen.

Sobald die Entscheidung in der Sache rechtskräftig ist, ist eine Ablehnung des Richters ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn Ihr Ablehnungsantrag noch offen war, die Sachentscheidung Ihnen aber bereits zugestellt wurde.

Besteht ein Schriftsatz aus verworrenen, unklaren oder zwecklosen Ausführungen und lässt er kein Begehren erkennen, oder erschöpft er sich in der Wiederholung bereits erledigter Punkte, wird er ohne Verbesserungsversuch zurückgewiesen. Sie müssen dabei darauf hingewiesen werden, dass jede weitere Eingabe mit demselben Mangel künftig ohne Entscheidung und ohne inhaltliche Behandlung nur zum Akt genommen wird.

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 22 ZPO § 86a

Entscheidungstext

23 Absätze, 2.929 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.04.2024

Geschäftszahl

2Nc23/24s

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Grohmann als Vorsitzende, die Hofräte MMag. Sloboda, Dr. Thunhart, Dr. Kikinger und die Hofrätin Mag. Fitz als weitere Richter in der Erwachsenenschutzsache der Betroffenen A*, vertreten durch die I* Erwachsenenvertretung, *, über den Ablehnungsantrag der Betroffenen gegen den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs * und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs * sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs * den

Beschluss

gefasst:

Spruch

1. Der Ablehnungsantrag wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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