Kann ich den Richter noch ablehnen, wenn alles vorbei ist?
betrifft Prozessparteien, Kläger, Beklagte, Angeklagte
Ist das Hauptverfahren bereits rechtskräftig beendet, kann eine Ablehnung wegen Befangenheit nicht mehr wahrgenommen werden. Sie müssen einen solchen Antrag also während des laufenden Verfahrens stellen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (60 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Nach rechtskräftiger Beendigung des Hauptverfahrens kann eine auf Befangenheitsgründe gestützte Ablehnung nicht mehr wahrgenommen werden (vgl Fasching I, 214; 1 N 39/59).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Kläger lehnte in einem Schadenersatzprozess gegen einen Sachverständigen mehrere, zur Entscheidung im Anlassverfahren nicht berufene Richter mit der Begründung ab, dass diese an einer Entscheidung in seinem rechtskräftig abgeschlossenen nachehelichen Aufteilungsverfahren mitwirkten.OGH 2 Nc 56/24v, 26.08.2025
- Hier: unanfechtbare Entscheidung des Oberlandesgerichts über einen Fristsetzungsantrag nach § 91 Abs 3 GOG.OGH 2 Ob 156/23i, 19.09.2023
- Das gilt auch für Ablehnungsverfahren.OGH 3 Nc 15/21t, 21.10.2021
- Hier: Eine Ablehnung der an der Entscheidung mitwirkenden Mitglieder des Obersten Gerichtshofs kommt daher nicht mehr in Betracht.OGH 2 Nc 7/21h, 01.03.2021
- Ist eine unanfechtbare Entscheidung (hier: über die Verfahrenshilfe) wirksam zugestellt worden, so ist ein Ablehnungsantrag als unzulässig zurückzuweisen, weil selbst eine stattgebende Entscheidung im Ablehnungsverfahren keinen Einfluss auf die Entscheidung in der Hauptsache haben könnte und die Antragstellerin nicht beschwert war.OGH 1 Ob 160/14g, 18.09.2014
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- Sämtlichen im Ablehnungsverfahren erstatteten Anträgen des Rechtsmittelwerbers mangelt es an jeglicher Beschwer, weil der Inhalt einer Entscheidung im Ablehnungsverfahren jedenfalls ohne Einfluss auf den Ausgang der Hauptsache ist.OGH 1 Ob 230/09v, 15.12.2009
- Die bezughabenden Eingaben sind durch den Obersten Gerichtshof bereits erledigt worden; eine nachträgliche Ablehnung von Gerichtspersonen ist aber nicht zulässig. Der Ablehnungsantrag war sohin zurückzuweisen.OGH 13 Ns 28/99, 15.12.1999
- Den Ablehnungswerbern fehlt ein rechtlich geschütztes Interesse, die Befangenheit noch im Fall des Ausscheidens des Abgelehnten aus dem aktiven Justizdienst geltend zu machen.OGH 8 Fs 1/97, 10.07.1997
- Hier: Unanfechtbare Entscheidung über Verfahrenshilfe.OGH 9 ObA 142/88, 29.06.1988
- Jede andere Auffassung würde zu dem systemwidrigen Ergebnis führen, dass eine rechtskräftige Entscheidung im Rahmen eines nachfolgenden Ablehnungsverfahrens beseitigt werden könnte, obwohl eine derartige Durchbrechung der Rechtskraft grundsätzlich der Nichtigkeitsklage nach § 529 ZPO vorbehalten ist und selbst eine solche auf einen Ablehnungsgrund nicht gestützt werden kann.OGH 9 ObA 142/88, 29.06.1988
- Sie bietet auch keinen Grund für die Nichtigkeitsklage nach § 529 Abs 1 Z 1 ZPO.OGH 1 Ob 30/87, 23.09.1987
- Hier: Vom Parteienvertreter im eigenen Namen gestellter Ablehnungsantrag.OGH 2 Ob 597/82, 14.12.1982
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045978 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 60.
- OGH 2 Nc 11/26d, 26.03.2026
- OGH 2 Nc 23/24s, 23.04.2024
Im Gesetz
- Jurisdiktionsnorm (JN) § 21
- Strafprozeßordnung 1975 (StPO) § 72 · Subsidiarankläger
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