Ist eine Ablehnung nach dem rechtskräftigen Urteil noch möglich?
betrifft Prozessparteien, Kläger, Beklagte, Antragsteller
Sobald die Entscheidung in der Sache rechtskräftig ist, ist eine Ablehnung des Richters ausgeschlossen. Das gilt auch dann, wenn Ihr Ablehnungsantrag noch offen war, die Sachentscheidung Ihnen aber bereits zugestellt wurde.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (55 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Nach Rechtskraft der Sachentscheidung ist eine Ablehnung ausgeschlossen (geht aus der Sacherledigung des Ablehnungsantrages hervor, durch den Richter des Obersten Gerichtshofs abgelehnt wurde; die Sachentscheidung des Obersten Gerichtshofs wurde vor Erledigung des Ablehnungsantrages zugestellt).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach rechtskräftiger Beendigung eines gerichtlichen Verfahrens kann eine auf Befangenheitsgründe gestützte Ablehnung mangels eines rechtlich geschützten Interesses nicht mehr wahrgenommen werden.OGH 2 Nc 9/26k, 11.03.2026
- Hier: unanfechtbare Entscheidung des Oberlandesgerichts über einen Fristsetzungsantrag nach § 91 Abs 3 GOG.OGH 2 Ob 156/23i, 19.09.2023
- Hier: Eine Ablehnung der an der Entscheidung mitwirkenden Mitglieder des Obersten Gerichtshofs kommt daher nicht mehr in Betracht.OGH 2 Nc 7/21h, 01.03.2021
- Selbst eine stattgebende Entscheidung im Ablehnungsverfahren könnte keinen Einfluss auf diese rechtskräftige Entscheidung in der Hauptsache haben. Der Rekurs ist demnach mangels Beschwer zurückzuweisen.OGH 1 Ob 141/19w, 29.08.2019
- Ist eine unanfechtbare Entscheidung (hier: über die Verfahrenshilfe) wirksam zugestellt worden, so ist ein Ablehnungsantrag als unzulässig zurückzuweisen, weil selbst eine stattgebende Entscheidung im Ablehnungsverfahren keinen Einfluss auf die Entscheidung in der Hauptsache haben könnte und die Antragstellerin nicht beschwert war.OGH 1 Ob 160/14g, 18.09.2014
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Die Geltendmachung der Befangenheit ist auch noch im Rechtsmittelschriftsatz zulässig, wenn das Verfahren noch nicht rechtskräftig erledigt ist.OGH 6 Ob 276/05i, 15.12.2005
- Jede andere Auffassung würde zu dem systemwidrigen Ergebnis führen, dass eine rechtskräftige Entscheidung im Rahmen eines nachfolgenden Ablehnungsverfahrens beseitigt werden könnte, obwohl eine derartige Durchbrechung der Rechtskraft grundsätzlich der Nichtigkeitsklage nach § 529 ZPO vorbehalten ist und selbst eine solche auf einen Ablehnungsgrund nicht gestützt werden kann. Hier: Unanfechtbare Entscheidung über Verfahrenshilfe.OGH 9 ObA 142/88, 29.06.1988
- Ablehnung nach Schluss der Verhandlung und nach Urteilsfällung zulässig.OGH 1 Ob 116/70, 18.06.1970
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046032 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 55.
- OGH 2 Nc 11/26d, 26.03.2026
- OGH 2 Nc 23/24s, 23.04.2024
Im Gesetz
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