Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 3 Ob 74/24i
Worum es ging: Muss ich meinem Kind beim Bundesheer noch Unterhalt zahlen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Wer den Grundwehrdienst leistet, erhält vom Bundesheer Geld und Sachleistungen. Bei durchschnittlichen Lebensverhältnissen gilt er damit als selbsterhaltungsfähig. Ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern besteht dann in der Regel nicht.
Ob Sie auf ein höheres Einkommen angespannt werden, richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen. Maßstab ist, wie ein pflichtbewusster Elternteil in Ihrer Lage seine Arbeitskraft und sein Vermögen vernünftigerweise einsetzen würde.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Mödling, 11.09.2023, 2 FAM 25/23m-17
Zitierte Paragrafen
ABGB § 231 AußStrG § 78 EO § 35
Entscheidungstext
33 Absätze, 8.074 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
23.05.2024
Geschäftszahl
3Ob74/24i
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Höllwerth als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Brenn, die Hofrätinnen Dr. Weixelbraun-Mohr und Dr. Kodek und den Hofrat Dr. Stefula als weitere Richter in der Familienrechtssache des Antragstellers J* V*, vertreten durch die mef Ecker-Kaufmann & Filzmaier Rechtsanwaltspartnerschaft in Graz, gegen den Antragsgegner F* Z*, vertreten durch Dr. Philipp Zöllner, BSc, Rechtsanwalt in Mödling, wegen Einwendungen gegen den Anspruch (§ 35 EO), über den ordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt als Rekursgericht vom 18. Dezember 2023, GZ 16 R 266/23s-23, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Mödling vom 11. September 2023, GZ 2 FAM 25/23m-17, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.
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