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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 04.07.2024 · Fall aus Oberösterreich

Der OGH hat in der Sache entschieden.

OGH 5 Ob 83/24b

Worum es ging: Kann das Höchstgericht eine neue Beweisaufnahme verhindern?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Meint das Berufungsgericht, der Sachverhalt sei in einer bestimmten Richtung noch nicht ausreichend geklärt, kann der Oberste Gerichtshof dem nicht entgegentreten. Er stellt selbst keine Tatsachen fest.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 1295 ABGB § 874 ZPO § 273

Entscheidungstext

49 Absätze, 24.237 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

04.07.2024

Geschäftszahl

5Ob83/24b

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofräte Mag. Wurzer und Mag. Painsi, die Hofrätin Dr. Weixelbraun-Mohr und den Hofrat Dr. Steger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M*, vertreten durch Poduschka Partner Anwaltsgesellschaft mbH in Linz, gegen die beklagte Partei V* AG, *, vertreten durch Pressl Endl Heinrich Bamberger Rechtsanwälte GmbH in Salzburg, wegen 7.626,04 EUR sA und Feststellung, über den Rekurs der klagenden Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts Ried im Innkreis vom 11. Dezember 2023, GZ 18 R 38/23b-37, mit dem das Urteil des Bezirksgerichts Schärding vom 17. August 2023, GZ 2 C 334/20f-29 teilweise aufgehoben wurde, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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