Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 7 Ob 115/24y
Worum es ging: Muss ich einen Kredit wirklich in fremder Währung zurückzahlen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Bei einer echten Fremdwährungsschuld hat der Gläubiger Anspruch auf Zahlung in der fremden Währung. Bei einer unechten dient die fremde Währung nur als Rechengröße, geschuldet wird Inlandswährung. Von einer effektiven Fremdwährungsschuld spricht man, wenn der Schuldner nicht das Recht hat, stattdessen in inländischer Währung zu zahlen.
Ist bei den einzelnen Handlungen kein einheitliches Verhalten erkennbar, zählt jede für sich als eigener Verstoß, und Sie als Versicherungsnehmer müssen beweisen, dass der Versicherungsfall in die versicherte Zeit fällt. War dagegen schon beim ersten Verstoß mit weiteren gleichartigen zu rechnen, liegt in der Regel nur ein einziger Verstoß vor. Das kommt sowohl bei geplantem Vorgehen in mehreren Schritten vor als auch dann, wenn dieselbe Pflicht wiederholt aus Nachlässigkeit missachtet wird.
Der Versicherungsfall tritt ein, sobald einer der Beteiligten begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen eine Pflicht oder eine Vorschrift zu verstoßen. Dieser Vorgang muss nicht sofort nach außen sichtbar werden, und es kommt weder darauf an, ob dem Handelnden das bewusst war, noch wann jemand davon erfahren oder Ansprüche erhoben hat. Entscheidend ist ein möglichst eindeutig bestimmbarer Vorgang, der den Keim eines Rechtsstreits in sich trägt.
Eine Klausel, mit der Sie der Weitergabe aller Daten rund um Ihr Konto an zentrale Stellen zustimmen, ist unklar und daher unzulässig. Sie lässt nämlich nicht erkennen, wie weit Ihre Zustimmung reicht.
Es genügt nicht, dass der Text einer vorgefertigten Klausel formal lesbar ist. Inhalt und Tragweite müssen für Sie als Verbraucher durchschaubar sein. Eine Formel wie Kosten der Wiederveranlagung zum Geldmarktsatz, mindestens jedoch zwei Prozent erfüllt das nicht.
Eine Serienschadenklausel behandelt mehrere Versicherungsfälle unter bestimmten Voraussetzungen als einen einzigen. Die vereinbarte Versicherungssumme steht dann nur einmal zur Verfügung. Es kommt nicht darauf an, ob die Prozesse zusammenhängen, sondern ob die Versicherungsfälle einem Geschehen entspringen, das nach allgemeiner Auffassung ein einheitlicher Vorgang ist.
Ja. Lassen Sie sich einen Fremdwährungskredit in Euro auszahlen, schließen Sie zusätzlich einen eigenen Geldwechselvertrag ab. Ist dieser unwirksam, fällt der Kreditvertrag deshalb nicht automatisch weg; er kann auch ohne den Geldwechselvertrag bestehen und durchgeführt werden.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, 29.12.2023, 14 Cg 90/23k-10
- Oberlandesgericht Graz als Berufungsgericht, 30.04.2024, 3 R 36/24z-15
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
68 Absätze, 17.611 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
23.10.2024
Geschäftszahl
7Ob115/24y
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Dr. Solé als Vorsitzende und die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Malesich, Dr. Weber und Mag. Fitz als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F*, vertreten durch Mag. Dieter Koch, Rechtsanwalt in Bruck an der Mur, gegen die beklagte Partei W* AG *, vertreten durch Themmer, Toth & Partner Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Feststellung, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht vom 30. April 2024, GZ 3 R 36/24z-15, mit dem das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 29. Dezember 2023, GZ 14 Cg 90/23k-10, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts – einschließlich der Kostenentscheidung – wiederhergestellt wird.
Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 5.346,32 EUR bestimmten Kosten des Rechtsmittelverfahrens (darin enthalten 1.526 EUR Barauslagen und 636,72 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.
Text
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).