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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 14.11.2024

OGH 5 Nc 23/24p

Worum es ging: Kann ich ein ganzes Gericht als befangen ablehnen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Sie können nur einzelne Richter ablehnen, die Sie namentlich nennen, und Sie müssen für jeden einen bestimmten Grund angeben. Ein gesamtes Gericht samt seiner Leitung können Sie nicht pauschal als befangen ablehnen.

Eine Ablehnung wegen Befangenheit richtet sich immer gegen eine bestimmte Person und muss mit persönlichen Gründen begründet werden. Ein ganzes Gericht abzulehnen ist deshalb nicht zulässig.

Lehnen Sie sämtliche Richter eines Gerichtshofs ab, entscheidet darüber das nächsthöhere Gericht. Lehnen Sie auch alle Richter des Oberlandesgerichts ab, entscheidet der Oberste Gerichtshof. Wird die pauschale Ablehnung des höheren Gerichts zurückgewiesen, kann dieses anschließend über die Ablehnung des unteren Gerichts entscheiden.

Zitierte Paragrafen

JN § 23

Entscheidungstext

23 Absätze, 2.887 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

14.11.2024

Geschäftszahl

5Nc23/24p

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat Mag. Painsi als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und die Hofräte Mag. Wurzer, Dr. Weixelbraun-Mohr, Dr. Steger und Dr. Pfurtscheller als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragstellerin I*, vertreten durch die gesetzliche Erwachsenenvertreterin Mag. E*, TZ 2600/2024 des Bezirksgerichts Salzburg (hier wegen Ablehnung), den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die Ablehnung wird, soweit sie alle Richter des Oberlandesgerichts Linz betrifft, zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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