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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 19.12.2024

OGH 1 Nc 37/24t

Worum es ging: Was passiert mit meinen Eingaben, wenn ich mich ständig wiederhole?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Besteht ein Schriftsatz aus verworrenen, unklaren oder zwecklosen Ausführungen und lässt er kein Begehren erkennen, oder erschöpft er sich in der Wiederholung bereits erledigter Punkte, wird er ohne Verbesserungsversuch zurückgewiesen. Sie müssen dabei darauf hingewiesen werden, dass jede weitere Eingabe mit demselben Mangel künftig ohne Entscheidung und ohne inhaltliche Behandlung nur zum Akt genommen wird.

Stellen Sie den Antrag auf Verfahrenshilfe bei einem unzuständigen Gericht, wird er deshalb nicht zurückgewiesen. Das Gericht leitet ihn an das zuständige Gericht weiter.

Zitierte Paragrafen

JN § 44 ZPO § 65 ZPO § 86a

Entscheidungstext

27 Absätze, 2.940 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

19.12.2024

Geschäftszahl

1Nc37/24t

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Wessely-Kristöfel, Dr. Parzmayr und Dr. Pfurtscheller als weitere Richterinnen und Richter in der Verfahrenshilfesache des Antragstellers J*, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

1. Der Antrag vom 10. November 2024 auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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