OGH 1 Nc 37/24t
Worum es ging: Was passiert mit meinen Eingaben, wenn ich mich ständig wiederhole?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Besteht ein Schriftsatz aus verworrenen, unklaren oder zwecklosen Ausführungen und lässt er kein Begehren erkennen, oder erschöpft er sich in der Wiederholung bereits erledigter Punkte, wird er ohne Verbesserungsversuch zurückgewiesen. Sie müssen dabei darauf hingewiesen werden, dass jede weitere Eingabe mit demselben Mangel künftig ohne Entscheidung und ohne inhaltliche Behandlung nur zum Akt genommen wird.
Stellen Sie den Antrag auf Verfahrenshilfe bei einem unzuständigen Gericht, wird er deshalb nicht zurückgewiesen. Das Gericht leitet ihn an das zuständige Gericht weiter.
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
19.12.2024
Geschäftszahl
1Nc37/24t
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Dr. Wurdinger, Mag. Wessely-Kristöfel, Dr. Parzmayr und Dr. Pfurtscheller als weitere Richterinnen und Richter in der Verfahrenshilfesache des Antragstellers J*, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
1. Der Antrag vom 10. November 2024 auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird zurückgewiesen.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).