Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 5 Ob 57/25f
Worum es ging: Muss mein Vater mir das Studium mitfinanzieren?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ein Elternteil schuldet nicht nur eine abgeschlossene Berufsausbildung, die dem eigenen Stand und Vermögen entspricht, sondern muss auch zu einer höherwertigen weiteren Ausbildung beitragen. Voraussetzung ist, dass das Kind die dafür erforderlichen Fähigkeiten hat und das Studium ernsthaft und zielstrebig betreibt. Außerdem muss die Beteiligung nach Einkommen und Vermögen möglich und zumutbar sein.
Die Unterhaltspflicht der Eltern erlischt für die Zeit eines Doktoratsstudiums nicht, wenn Ihr bisheriger Studienfortgang zeitlich überdurchschnittlich war. Zusätzlich muss der Doktorgrad ein besseres Fortkommen erwarten lassen und das Studium zielstrebig betrieben werden. Und es muss anzunehmen sein, dass ein Elternteil bei intakten Familienverhältnissen auch für diese Zeit Unterhalt geleistet hätte.
Ein kurzfristiges Einkommen aus einem Ferialjob wird bei der Bemessung des Unterhalts nicht als eigenes Einkommen berücksichtigt. Ihr Unterhaltsanspruch verringert sich dadurch also nicht.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Salzburg als Rekursgericht, 21.01.2025, 21 R 413/24t-15
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
30.04.2025
Geschäftszahl
5Ob57/25f
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Mag. Wurzer als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Mag. Painsi, Dr. Weixelbraun-Mohr, Dr. Steger und Dr. Pfurtscheller als weitere Richter in der Familienrechtssache des Antragstellers G*, vertreten durch Mag. Michaela Hütteneder-Estermann, Rechtsanwältin in Bad Hofgastein, gegen den Antragsgegner L*, wegen Unterhalts, über den Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Beschluss des Landesgerichts Salzburg als Rekursgericht vom 21. Jänner 2025, GZ 21 R 413/24t-15, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts St. Johann im Pongau vom 18. September 2024, GZ 333 FAM 5/24m-11, bestätigt wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.
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