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Wird mein Ferialjob beim Unterhalt angerechnet?

günstig für Kind betrifft Kind, Eltern, Unterhaltspflichtiger, Schüler, Student
Ein kurzfristiges Einkommen aus einem Ferialjob wird bei der Bemessung des Unterhalts nicht als eigenes Einkommen berücksichtigt. Ihr Unterhaltsanspruch verringert sich dadurch also nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 30.04.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Kurzfristiges Ferialeinkommen eines Unterhaltsberechtigten ist bei der Unterhaltsbemessung nicht als Eigeneinkommen zu berücksichtigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117200 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 13.

Im Gesetz

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