Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 9 ObA 77/24z
Worum es ging: Bekomme ich Lohn, solange mein Kündigungsstreit noch läuft?
Fachgebiete laut RIS: Arbeitsrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Gibt das erste Gericht Ihrer Anfechtung statt, besteht Ihr Arbeitsverhältnis vorläufig bis zum Ende des Verfahrens weiter. Für diese Zeit können Sie Entgelt verlangen, wenn Sie arbeitsbereit waren und der Arbeitgeber Sie nicht beschäftigt hat.
Wird das erste Urteil, das Ihrer Kündigungsanfechtung stattgegeben hat, später abgeändert, hat Ihr Arbeitsverhältnis nicht fortbestanden. Damit fällt der Grund weg, das inzwischen erhaltene Entgelt zu behalten. Sie müssen es daher zurückstellen, und zwar samt dem daraus gezogenen Nutzen.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 03.07.2024, 9 Ra 34/24x-21
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1155 ABGB § 1435 ASGG § 50 ASGG § 61 ASGG § 62
Entscheidungstext
45 Absätze, 14.799 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
17.07.2025
Geschäftszahl
9ObA77/24z
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Mag. Ziegelbauer als Vorsitzenden, den Hofrat Dr. Hargassner und die Hofrätin Mag. Korn sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Lena Steiger (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Maria Buhr (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) in der Arbeitsrechtssache der klagenden Parteien 1. W* GmbH, *, 2. V* GmbH, *, beide vertreten durch CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei M*, vertreten durch Haider|Obereder|Pilz Rechtsanwält:innen GmbH in Wien, wegen 12.341,64 EUR netto sA, über die Revision der klagenden Parteien gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 3. Juli 2024, GZ 9 Ra 34/24x-21, mit dem der Berufung der beklagten Partei gegen das Urteil des Arbeits- und Sozialgerichts vom 14. November 2023, GZ 7 Cga 66/23k-13, Folge gegeben wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben.
Das Berufungsurteil wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wiederhergestellt wird.
Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit 2.653,40 EUR (darin enthalten 187,90 EUR USt und 1.526 EUR Barauslagen) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).