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Bekomme ich Lohn, solange mein Kündigungsstreit noch läuft?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte
Ja. Gibt das erste Gericht Ihrer Anfechtung statt, besteht Ihr Arbeitsverhältnis vorläufig bis zum Ende des Verfahrens weiter. Für diese Zeit können Sie Entgelt verlangen, wenn Sie arbeitsbereit waren und der Arbeitgeber Sie nicht beschäftigt hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 17.07.2025 (3 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1999)

Der vorläufige Weiterbestand des Arbeitsverhältnisses aufgrund der gemäß § 61 Abs 1 Z 1 ASGG eintretenden Verbindlichkeitswirkung des der Kündigungsanfechtungsklage stattgebenden ersten Rechtsgestaltungsurteiles des Gerichtes erster Instanz vorläufig bis zur Beendigung des Verfahrens ermöglicht die Anwendbarkeit des § 1155 ABGB, der ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraussetzt.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113094 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Entlassungsanfechtung und Fristenwahrung

Ja. Auch wenn Sie Ihre Entlassung bei Gericht anfechten, gelten dieselben Grundsätze wie sonst: Die Klage wahrt die Frist nur, wenn Sie das Verfahren ordentlich fortsetzen. Das gilt auch für Fristen, nach deren Ablauf ein Anspruch verfällt.

günstig für Arbeitgeber Rückzahlung von Entgelt nach Kündigungsanfechtung

Wird das erste Urteil, das Ihrer Kündigungsanfechtung stattgegeben hat, später abgeändert, hat Ihr Arbeitsverhältnis nicht fortbestanden. Damit fällt der Grund weg, das inzwischen erhaltene Entgelt zu behalten. Sie müssen es daher zurückstellen, und zwar samt dem daraus gezogenen Nutzen.

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