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Muss ich das Entgelt zurückzahlen, wenn ich am Ende verliere?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Wird das erste Urteil, das Ihrer Kündigungsanfechtung stattgegeben hat, später abgeändert, hat Ihr Arbeitsverhältnis nicht fortbestanden. Damit fällt der Grund weg, das inzwischen erhaltene Entgelt zu behalten. Sie müssen es daher zurückstellen, und zwar samt dem daraus gezogenen Nutzen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 17.07.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Durch Wegfall des fiktiv fortbestandenen Arbeitsverhältnisses nach Abänderung des der Kündigungsanfechtungsklage stattgebenden ersten Urteiles ist die Anwendbarkeit des § 1155 ABGB nicht mehr gegeben, so dass eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung vorzunehmen ist. Danach ist die Rückstellung des Entgelts einschließlich der Nutzung geschuldet, weil der rechtliche Grund, das Entgelt zu behalten, weggefallen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113095 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Fälligkeit des Entgelts nach Kündigungsanfechtung

Haben Sie die Kündigung erfolgreich angefochten, so werden die nachzuzahlenden Entgeltansprüche mit der Rechtskraft des stattgebenden Urteils fällig. Erst ab diesem Zeitpunkt können Sie die Zahlung verlangen.

günstig für Arbeitnehmer Entgelt während der Kündigungsanfechtung

Ja. Gibt das erste Gericht Ihrer Anfechtung statt, besteht Ihr Arbeitsverhältnis vorläufig bis zum Ende des Verfahrens weiter. Für diese Zeit können Sie Entgelt verlangen, wenn Sie arbeitsbereit waren und der Arbeitgeber Sie nicht beschäftigt hat.

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