Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 1 Ob 14/25b
Worum es ging: Wird mein früherer Hof bei der Pension noch angerechnet?
Fachgebiete laut RIS: Bestandrecht
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Die pauschale Anrechnung ist nach dem klaren Gesetzeswortlaut nur zulässig, wenn die Aufgabe, Übergabe, Verpachtung oder sonstige Überlassung des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs nicht länger als zehn Jahre vor dem Stichtag zurückliegt. Nur für diese Fälle regelt das Gesetz auch, wie der Einheitswert zu ermitteln ist; ein davon abweichender Wille des Gesetzgebers aus den Materialien darf nicht herangezogen werden.
Nein. Steht der Inhalt einer Urkunde außer Streit und ist er in den Feststellungen enthalten, darf ihn das Gericht seiner rechtlichen Beurteilung zugrunde legen. Eine mündliche Berufungsverhandlung muss dafür nicht von Amts wegen durchgeführt werden.
Der Weg durch die Instanzen
- Handelsgericht Wien, 01.07.2024, 21 Cg 7/24a-12
- Oberlandesgericht Wien als Berufungsgericht, 28.11.2024, 5 R 160/24x-17
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1104 ABGB § 1105 ZPO § 52
Entscheidungstext
149 Absätze, 43.806 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
31.07.2025
Geschäftszahl
1Ob14/25b
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Mag. Dr. Wurdinger als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Steger, Mag. Wessely-Kristöfel, Dr. Parzmayr und Dr. Pfurtscheller als weitere Richterinnen und Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F*-GmbH & Co KG, *, vertreten durch die Wolf Theiss Rechtsanwälte GmbH & Co KG in Wien, gegen die beklagte Partei Republik Österreich (richtig gemäß § 6 Abs 2 COFAG-NoAG: Bund), vertreten durch die Finanzprokuratur in Wien, wegen 437.623,11 EUR sA, über die Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 28. November 2024, GZ 5 R 160/24x-17, mit dem das Urteil des Handelsgerichts Wien vom 1. Juli 2024, GZ 21 Cg 7/24a-12, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben.
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