Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 2 Ob 119/25a
Worum es ging: Wann darf das Gericht mir die Obsorge wegnehmen?
Fachgebiete laut RIS: Familienrecht (ohne Unterhalt)
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Eine Änderung bei den elterlichen Rechten und Pflichten setzt ein Verhalten voraus, das die Interessen des Kindes gefährdet. Das Gericht darf sie nur anordnen, wenn sie im Interesse des Kindes dringend geboten ist. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen.
Muss die Obsorge übertragen werden, kommen zuerst Verwandte, andere nahestehende oder sonst besonders geeignete Personen in Frage. Erst wenn es solche Personen nicht gibt, wird der Kinder- und Jugendhilfeträger damit betraut.
Ja. Verweigern Eltern den Schulbesuch und zugleich die beim Heimunterricht vorgesehenen Prüfungen, gefährden sie das Wohl des Kindes. Ohne Pflichtschulabschluss und ohne Nachweis darüber sind die Entwicklungs- und Berufsmöglichkeiten des Kindes massiv eingeschränkt. Dass das Kind auch außerhalb der Schule Fortschritte macht, beseitigt die Gefährdung nicht.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Melk, 05.03.2025, 1 Ps 24/24v-12
Zitierte Paragrafen
ABGB § 138 ABGB § 181 ABGB § 182 ABGB § 209
Entscheidungstext
45 Absätze, 17.860 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
18.09.2025
Geschäftszahl
2Ob119/25a
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte MMag. Sloboda, Dr. Thunhart und Dr. Kikinger und die Hofrätin Mag. Fitz als weitere Richterin und weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen L*, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Eltern A* und I*, beide vertreten durch Dr. Manfred Schiffner, Rechtsanwalt in Seiersberg, gegen den Beschluss des Landesgerichts St. Pölten als Rekursgericht vom 29. April 2025, GZ 23 R 142/25t-19, womit in Folge Rekurses des Kinder- und Jugendhilfeträgers der Beschluss des Bezirksgerichts Melk vom 5. März 2025, GZ 1 Ps 24/24v-12, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem außerordentlichen Revisionsrekurs wird Folge gegeben.
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