Wann darf das Gericht mir die Obsorge wegnehmen?
günstig für obsorgeberechtigter Elternteil betrifft Eltern, Kinder, Mutter, Vater
Eine Änderung bei den elterlichen Rechten und Pflichten setzt ein Verhalten voraus, das die Interessen des Kindes gefährdet. Das Gericht darf sie nur anordnen, wenn sie im Interesse des Kindes dringend geboten ist. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (89 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Eine Änderung in der Zuerkennung der elterlichen Rechte und Pflichten im Sinne des § 177 ABGB nF an einen Elternteil setzt ein Verhalten desselben voraus, das die Interessen seines Kindes gefährdet. Eine solche Änderung darf daher vom Pflegschaftsgericht nur dann angeordnet werden, wenn sie im Interesse des Kindes dringend geboten ist, wobei bei Beurteilung dieser Frage grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es müssen insbesondere zu den Fragen der Erziehungsfähigkeit und des Gesundheitszustands (hier) der Mutter sowie zur Betreuungs- und Gefährdungssituation für das Kind konkrete Feststellungen getroffen werden, die eine verlässliche Beurteilung zur aktuellen und zur erwartbaren Kindeswohlgefährdung zulassen.OGH 6 Ob 202/25m, 24.02.2026
- Hier: Übertragung der Obsorge an die Großmutter.OGH 8 Ob 4/24g, 15.02.2024
- Hier: Prognostisch erhöhtes Risiko- und Gefährdungspotential für die Kinder, bei bereits deutlichen Entwicklungsverzögerungen bei einem Kind und Auffälligkeiten im Bindungsverhalten bei beiden und mangelnder Eignung der Eltern die Bedürfnisse der Kinder (trotz vorhandener Bereitschaft) zu erfüllen.OGH 8 Ob 4/24g, 15.02.2024
- Hier: Aufhebung der Entscheidung mangels Einbeziehung aktueller Entwicklungen, da durch die Verbringung der Kinder ins Ausland allenfalls eine Kindeswohlgefährdung geschaffen wurde (Verfahren gemäß § 211 ABGB).OGH 7 Ob 36/23d, 24.05.2023
- Hier: Vorläufige Übertragung der Obsorge an die Tante.OGH 4 Ob 215/22d, 31.01.2023
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- Es bedarf einer sorgfältig erhobenen Tatsachengrundlage, aus der sich mit der nötigen Sicherheit eine konkrete und aktuelle Gefahrenlage für das Kindeswohl ableiten lässt.OGH 4 Ob 216/19x, 28.01.2020
- Ob ein bestimmter Sachverhalt die Entziehung der Obsorge rechtfertigt, ist eine immer aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls zu treffende Ermessensentscheidung; sie kann nur auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage getroffen werden.OGH 8 Ob 7/14h, 24.03.2014
- Diese Grundsätze gelten für den Anwendungsbereich des § 176 Abs 1 ABGB ebenso wie für die Interimskompetenz des Jugendwohlfahrtsträgers nach § 215 Abs 1 zweiter Satz ABGB, wenn im Bereich von Pflege und Erziehung Gefahr im Verzug ist.OGH 1 Ob 4/12p, 24.05.2012
- Die Entziehung der Obsorge ist demnach nur dann geboten, wenn der das Kind betreuende Elternteil seine Erziehungspflichten vernachlässigt, seine Erziehungsgewalt missbraucht oder den Erziehungsaufgaben nicht gewachsen ist. Ob dies zutrifft, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.OGH 9 Ob 54/10x, 22.12.2010
- Voraussetzung der Entziehung von Elternrechten ist eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls.OGH 6 Ob 48/10t, 19.03.2010
- Eine drohende zwangsweise Abschiebung von Kindern mit ihrer Mutter in deren Heimatstaat rechtfertigt oder erfordert Maßnahmen im Sinne des § 176 Abs 1 ABGB nicht automatisch, sondern führt eine solche für die Kinder im Ergebnis zu keinem anderen Zustand, als wenn die obsorgeberechtigte Mutter mit ihnen freiwillig dort hinausgereist wäre.OGH 2 Ob 197/03i, 12.09.2003
- Ebenso wie bei einer Wohnsitzverlegung bedarf auch die Beurteilung, ob im Fall einer drohenden zwangsweisen Abschiebung aus dem Inland das Kindeswohl gefährdet ist, einer Interessenabwägung im Einzelfall.OGH 2 Ob 197/03i, 12.09.2003
- Hier: Angestrebter Obsorgewechsel mit der Begründung der im Inland günstigeren Lebensverhältnisse.OGH 4 Ob 146/03d, 08.07.2003
- Bei grundsätzlich gleicher Eignung beider Elternteile ist dem Grundsatz der Betreuungskontinuität der Vorrang zu geben.OGH 1 Ob 5/02w, 25.10.2002
- Bei Vorkehrungen im Sinn des § 176 ABGB ist nicht maßgeblich, dass die Verhältnisse beim anderen Elternteil an sich besser wären.OGH 5 Ob 56/02z, 12.03.2002
- Die Einschränkung der Obsorge gemäß den §§ 176 Abs 1, 176b ABGB setzt nicht geradezu den Missbrauch der elterlichen Befugnisse voraus. Es genügt, dass elterliche Pflichten in einer das Kindeswohl gefährdenden Weise objektiv nicht erfüllt werden.OGH 1 Ob 342/99x, 28.04.2000
- Es müssen besonders wichtige Gründe vorliegen.OGH 7 Ob 568/90, 05.04.1990
- Hier: Wegen geänderter Verhältnisse, zumindest aber wegen Gefährdung des Kindeswohls, kann jederzeit ein Antrag auf Abänderung der getroffenen Regelung gestellt werden.OGH 8 Ob 511/90, 25.01.1990
- Äußerste Notmaßnahme.OGH 1 Ob 647/89, 11.10.1989
- Insbesondere wenn aus der Änderung aus besonderen Umständen eine wesentliche Verbesserung der Entwicklungsmöglichkeiten des Kindes zu erwarten ist.OGH 7 Ob 616/88, 14.07.1988
- Verstoß kann offenbare Gesetzwidrigkeit darstellen.OGH 3 Ob 651/86, 04.03.1987
- Es muss dem Elternteil kein schuldhaftes Verhalten zur Last liegen, sondern es genügen objektive Umstände.OGH 3 Ob 553/85, 03.07.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048699 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 89.
- OGH 2 Ob 69/26z, 23.06.2026
- OGH 6 Ob 202/25m, 24.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 191/25i, 18.12.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 124/25v, 24.09.2025
- OGH 3 Ob 137/25f, 24.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 134/25i, 24.09.2025
- OGH 2 Ob 119/25a, 18.09.2025
- OGH 5 Ob 145/24w, 30.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 4/24g, 15.02.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 89/23v, 19.07.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 176 · Deliktsfähigkeit des Kindes
- ABGB § 177 · Obsorge der Eltern
- ABGB § 181 · Entziehung oder Einschränkung der Obsorge
- ABGB § 215 · Allgemeine Grundsätze
Verwandte Fragen
Familienrecht · Eingriff in die Obsorge nur bei Gefährdung
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