Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 3 Ob 140/25x
Worum es ging: Muss eine Landstraße bei Schnee immer gestreut sein?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Auf offenen Straßen außerhalb des Ortsgebiets dürfen an das Streuen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Nicht jede rutschige Stelle bedeutet daher, dass der Straßenerhalter etwas falsch gemacht hat.
Sie richtet sich nach dem Verkehrsbedürfnis und danach, was zumutbar ist. Maßgeblich sind auch die organisatorischen Verhältnisse beim Straßenerhalter. Vorbeugend gestreut werden muss in der Regel nicht, und kleineren Gemeinden ist weniger zumutbar als großen.
Wer für einen Weg verantwortlich ist, haftet nur bei besonders schwerem Verschulden. Das ist der Fall, wenn die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlicher Weise verletzt wurde und ein Schaden nicht bloß möglich, sondern geradezu wahrscheinlich war.
Der Weg durch die Instanzen
- Oberlandesgericht Graz als Berufungsgericht, 03.07.2025, 3 R 105/25y-61
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1319a ZPO § 502 ZPO § 508a
Entscheidungstext
26 Absätze, 4.150 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
24.09.2025
Geschäftszahl
3Ob140/25x
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Brenn als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Weixelbraun-Mohr und Dr. Kodek und die Hofräte Dr. Stefula und Mag. Schober als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. M*, vertreten durch die ENGINDENIZ Rechtsanwälte für Immobilienrecht GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Stadtgemeinde *, vertreten durch die JuS Juri Schuster Thon Zankl Rechtsanwälte GmbH in Wolfsberg, wegen 106.700 EUR sA und Feststellung, über die außerordentliche Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht vom 3. Juli 2025, GZ 3 R 105/25y-61, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).