Der OGH hat das Rechtsmittel nicht angenommen; es gilt die Entscheidung der Vorinstanz.
OGH 2 Ob 195/25b
Worum es ging: Kann ich den Gutachter klagen, obwohl das Urteil rechtskräftig ist?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ja. Der gerichtlich bestellte Sachverständige haftet den Parteien für Schäden aus einem schuldhaft falschen Gutachten. Dass auf dem Gutachten ein rechtskräftiges Urteil beruht, schließt Ihren Ersatzanspruch nicht aus. In Strafsachen kann ein Verurteilter aber erst vorgehen, wenn das verurteilende Urteil nicht mehr aufrecht ist.
Wer gegen eine Schutzvorschrift verstößt, haftet nur für jenen Schaden, den diese Vorschrift verhindern sollte. Für andere Schäden begründet der Verstoß keine Haftung.
Nicht jede Vorschrift der Strafprozessordnung soll auch das Vermögen des Geschädigten schützen. Ob eine Regel diesen Schutz bezweckt, ist für jede Vorschrift einzeln nach ihrem Sinn zu beurteilen. Nur wenn eine Vorschrift auch Sie schützen soll, kommt daraus ein Ersatzanspruch in Frage.
Ein Sachverständiger, der im Strafverfahren ein unrichtiges Gutachten erstattet, kann auch gegenüber Personen haften, die nicht angeklagt sind. Geschützt ist, wer durch das Gutachten selbst in Verdacht gerät, etwa als möglicher weiterer Täter oder wegen einer angeblich falschen Zeugenaussage. Ob Sie im Verfahren als Zeuge vernommen wurden, spielt dabei keine Rolle.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, 11.04.2025, 12 Cg 6/25w-10
- Oberlandesgericht Graz als Berufungsgericht, 12.09.2025, 5 R 93/25y-15
Zitierte Paragrafen
StPO § 128 StPO § 65 StPO § 66 ZPO § 50 ZPO § 502 ZPO § 508a
Entscheidungstext
34 Absätze, 9.345 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
18.12.2025
Geschäftszahl
2Ob195/25b
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte MMag. Sloboda, Dr. Thunhart und Dr. Kikinger und die Hofrätin Mag. Fitz als weitere Richterin und weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R*, vertreten durch Prutsch-Lang & Damitner Rechtsanwälte OG in Graz, gegen die beklagte Partei D*, vertreten durch Mag. Bernhard Lehofer, Rechtsanwalt in Graz, wegen 25.000 EUR sA, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Graz als Berufungsgericht vom 12. September 2025, GZ 5 R 93/25y-15, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz vom 11. April 2025, GZ 12 Cg 6/25w-10, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Die Revision wird zurückgewiesen.
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