Zum Inhalt springen

Haftet jemand auch für Schäden, die die Regel nicht verhindern wollte?

betrifft Geschädigte, Schädiger
Wer gegen eine Schutzvorschrift verstößt, haftet nur für jenen Schaden, den diese Vorschrift verhindern sollte. Für andere Schäden begründet der Verstoß keine Haftung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 24.02.2026 (101 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1971)

Die Übertretung einer Schutznorm macht nur insofern für den durch die Übertretung verursachten Schaden haftbar, als durch die Schutznorm gerade dieser Schaden verhindert werden sollte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 37 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0027553 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 101.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Verletzte Schutzvorschrift und Verschulden
Schadenersatz · Vermutung der Ursächlichkeit bei Schutznormverstoß
Schadenersatz · Haftung bei Verletzung einer Schutzvorschrift
Schadenersatz · Unkenntnis einer Schutzvorschrift
Schadenersatz · Zusammenhang zwischen Verstoß und Schaden