Kann ich den Staat für Fehler im Strafverfahren haftbar machen?
günstig für Staat betrifft Opfer von Straftaten, Angehörige, Geschädigte, Behörden
Nicht jede Vorschrift der Strafprozessordnung soll auch das Vermögen des Geschädigten schützen. Ob eine Regel diesen Schutz bezweckt, ist für jede Vorschrift einzeln nach ihrem Sinn zu beurteilen. Nur wenn eine Vorschrift auch Sie schützen soll, kommt daraus ein Ersatzanspruch in Frage.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Nicht alle Bestimmungen der StPO dienen bei der maßgebenden teleologischen Betrachtungsweise auch dem Schutz des durch eine Straftat Geschädigten. Vielmehr ist bei jeder einzelnen Norm der StPO der Normzweck zu erfragen, der sich aus der wertenden Beurteilung des Sinnes der Vorschrift ergibt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Einholung eines Obduktionsgutachtens in einem Strafverfahren bezweckt nicht den Schutz vermögensrechtlicher Interessen naher Angehöriger.OGH 2 Ob 195/25b, 18.12.2025
- Hier: Schutzzweck der § 190 StPOOGH 1 Ob 194/24x, 27.05.2025
- Hier: Schutzzweck der § 185 Abs 1 StPO und § 429 Abs 4 StPO aFOGH 1 Ob 76/24v, 24.07.2024
- Hier: Schutzzweck des § 100 StPOOGH 1 Ob 193/23y, 27.05.2024
- Hier: zum Schutzzweck der Verständigungspflicht der Staatsanwaltschaft nach § 194 Abs 1 StPO.OGH 1 Ob 20/23g, 13.07.2023
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Die zivilrechtliche Anspruchsverfolgung eines Opfers gegenüber Dritten, die nicht in ein allfälliges Strafverfahren (etwa als Beschuldigte oder Anklagte) involviert sind, sind nicht vom Schutzzweck bestimmter Nornen des Strafverfahrensrechts erfasst.OGH 1 Ob 81/19x, 27.05.2019
- Hier: Schutzzweck der Anzeigepflicht nach § 84 StPO idF BGBl I Nr 2000/108; Rechtswidrigkeitszusammenhang verneint.OGH 1 Ob 73/16s, 10.02.2017
- Hier: Schutzzweck des § 24 StPO.OGH 1 Ob 143/07x, 29.01.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050078 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 16.
- OGH 2 Ob 195/25b, 18.12.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 194/24x, 27.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 204/24t, 27.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 202/24y, 27.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 196/24s, 27.05.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 76/24v, 24.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 193/23y, 27.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 39/24b, 27.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 20/23g, 13.07.2023, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 223/22h, 25.04.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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